Die Öffentlich-Rechtlichen im Internet sichern die Meinungsvielfalt, ist sich die ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann sicher.
Wiedemann hat sich am Freitag in einem Gastbeitrag für die „Financial Times Deutschland“ erneut zum Dauerstreit um die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote im Netz geäußert. Im Kern gehe es darum, ob künftig ein „allein von kommerziellen Anbietern definierter Markt darüber entscheiden soll, welche Informationen den Bürgern im Netz zugänglich sind“, so Wiedemann. Der Gesetzgeber habe „Sorge zu tragen“, dass ARD und ZDF bei veränderter Mediennutzung meinungsrelevant bleiben und müsse zudem gewährleisten, dass sich private Medienangebote trotz öffentlich-rechtlicher Konkurrenz am Markt gut entwickeln können, so die ARD-Generalsekretärin.
Weiter verwies Wiedemann auf die Drei-Stufen-Tests, zahlreiche gelöschte Inhalte und die zeitliche Begrenzung für einzelne Angebote. Aber dies gehe den Verlegerverbänden, die jene Tests immer wieder kritisiert haben (DIGITAL FERNSEHEN berichtete), nicht weit genug, kritisierte Wiedemann. Auf Grundlage des Gutachtens von Hans-Jürgen Papier aber habe die Presse im Internet die publizistische Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auszuhalten. In einem Gutachten für die ARD argumentiert der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Papier, dass Web-Publikationen Rundfunk seien. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten auch im Internet die Pflicht zur „Grundversorgung“. [cg]
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