Apple vs. Xiaomi – der Sieger beim Markenstreit steht fest

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Darf „Mi Pad“ als Unionsmarke eingetragen werden? Das EU-Gericht hat nun entschieden.

Apple hat vor dem EU-Gericht einen Markenstreit mit dem chinesischen Konkurrenzunternehmen Xiaomi gewonnen. Die Luxemburger Richter entschieden am Dienstag, dass Xiaomi seine für Tabletcomputer genutzte Bezeichnung Mi Pad nicht als Unionsmarke eingetragen darf. Das Wortzeichen sei der älteren Apple-Marke iPad zu ähnlich, was zu einer Verwechslungsgefahr führen könne, hieß es zur Begründung.

Auf Grundlage des Urteils könnte Apple nun von Xiaomi verlangen, den Verkauf von Tabletcomputern unter dem Namen Mi Pad einzustellen. Wenn sich das chinesische Unternehmen weigert, könnte Apple vor ein Markengericht ziehen.
 
Mit dem Urteil vom Dienstag bestätigte das EU-Gericht eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Euipo). Dieses hatte einem Widerspruch Apples gegen die Markeneintragung bereits 2016 stattgegeben.

[dpa/tk]

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