München – Technische Schutzmaßnahmen machen das IPTV-Angebot des Hamburger Unternehmens Hansenet kinder- und jugendsicher.
Erstmals hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein technisches Jugendschutzkonzept eines Plattform-Betreibers positiv bewertet, das übergreifend für ein konvergentes Medienangebot eingesetzt werden soll, teilt die KJM mit.
„Alice home TV“ wird über DSL verbreitet und bietet unter anderem eine Online-Videothek (Video-on-Demand-Dienst) und IPTV mit bis zu 100 TV-Kanälen. Das Jugendschutzkonzept von „Alice home TV“ sieht abgestufte technische Schutzmaßnahmen vor, die der Jugendschutzrelevanz der jeweiligen Inhalte entsprechen. Die Kategorien reichen dabei von besonders kindgeeigneten Angeboten über entwicklungsbeeinträchtigende Angebote, wie z.B. Filme mit Freigaben für ein bestimmtes Alter, bis hin zu relativ unzulässigen Inhalten wie einfacher Pornografie.
Beim IPTV-Angebot von „Alice homeTV“ waren Programme, die senderseitig mit „freigegeben ab 16 Jahren“ eingestuft sind, bislang nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr frei zu empfangen. Um diese TV-Kanäle künftig auch den ganzen Tag über zeigen zu können, sieht das neue Jugendschutzkonzept dafür nun eine Vorsperre vor, die sich an den Regelungen zur Vorsperre aus der „Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten“ (Jugendschutzsatzung) der Landesmedienanstalten orientiert. Die Freischaltung der Sendungen erfolgt durch Eingabe einer so genannten „Junior-Pin“.
In der Online-Videothek werden Filme angeboten, die in der Regel mit einer FSK-Altersfreigabe gekennzeichnet sind. Auch dieser Bereich ist mit einer Vorsperre versehen. Diese verlangt abhängig von den vorgenommenen Einstellungen und der Altersfreigabe eines Films ebenfalls die Eingabe der „Junior-Pin“.
Mit diesen technischen Maßnahmen wird ein Schutzniveau erreicht, das geeignet ist, die Wahrnehmung entwicklungsbeeinträchtigender Angebote durch Kinder und Jugendliche bestimmter Altersstufen unmöglich zu machen oder wesentlich zu erschweren, wie es der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorschreibt. Zudem befinden sich Filme mit der Einstufung „keine Jugendfreigabe“ der FSK bzw. mit pornografischem Inhalt in einem gesonderten Bereich für Erwachsene, der über ein Altersverifikationssystem mit einer speziellen „Master-PIN“ gesichert ist. Dieses Konzept zur Sicherstellung der geschlossenen Benutzergruppe hatte die KJM bereits 2005 positiv bewertet. [mg]
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