Ärztevertreter kritisieren Krankschreibungen per WhatsApp

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Wer erkältungsbedingt der Arbeit fernbleiben muss und eine ärztliche Bescheinigung braucht, kann diese nun bei einem Online-Dienst gegen Zahlung per WhatsApp erhalten – Ärzte sehen das skeptisch.

Wer durch einen generischen grippalen Infekt geschwächt ist und nicht arbeiten kann, kuriert sich bestenfalls einige Tage zuhause aus und hütet das Bett. In der Erkältungszeit die überfüllten Wartezimmer praktischer Ärzte aufzusuchen, ist aus vielerlei Gründen vermeidenswert: Einerseits ist der Arztbesuch eine Zusatzbelastung für Kranke, die dem Genesungsprozess eher hinderlich ist – andererseits werden durch Arztbesuche ohne akuten Behandlungsbedarf die Wartezeiten in den Praxen für Menschen mit wichtigen Anliegen unnötig lang.

Folgendes Angebot klingt da eigentlich geradezu anheimelnd: Gegen die Zahlung eines Kleinstbetrages von unter zehn Euro bietet ein Online-Unternehmen ärztliche Bescheinigungen per Fernbehandlung an, die über den verschlüsselten Nachrichtendienst WhatsApp abgewickelt wird.

Einige kurze banale Fragen zum Gesundheitszustand werden seitens der Patienten beantwortet, dann erfolgt die Abrechnung per PayPal und der Abgleich der Versicherungsnachweise über den Messenger – und schon geht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ebenfalls digital oder per Post beim Kunden ein. Für alle ein Segen, die ihre bitter benötigte Erholungszeit nicht durch redundante Praxisbesuche unterbrechen wollen.

Möglich ist dies seit vergangenem Jahr: Die gesetzliche Lockerung im Bezug auf Fernbehandlungen macht das Angebot in Deutschland legal – die Versicherungen sind zur Anerkennung der Atteste verpflichtet. Kritik an der seit Dezember angebotenen Dienstleistung von AU-Schein, so der Name des neuen Unternehmens, kommt vonseiten der Ärztekammern. Man halte die rechtliche Grundlage für das Verfahren für zweifelhaft und stellt in Frage, ob sich Arbeitgeber mit derartig zustande gekommenen Bescheinigungen zufrieden geben werden. Auch datenschutzrechtliche Bedenken wurden seitens der Ärztekammer Hamburg und Schleswig-Holstein laut.

Ob die Ärzteverteter bei ihrer Beurteilung um das Wohl der Patienten im Sinne des hippokratischen Eides besorgt sind, oder eventuell eher eine besorgniserregende Entwicklung für die Arbeitslage niedergelassene Ärzte befürchten, ist unklar. [rs]

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45 Kommentare im Forum
  1. Es wurde ja auch schon diskuttiert, ob man bis zu einer Woche von der Arbeit fernbleiben kann, ohne zwingend eine AU-Bescheinigung vorlegen zu müssen. Das sollte die Ärzte - besonders im Winter - von der großen Zahl von 'Bagatellfällen' entlasten. Zumal man sich bei den dann üblichen langen Wartezeiten im Wartezimmer erst recht anstecken kann und die Kosten für den Arztbesuch auch das Budget der Krankenversicherungen belastet. Wenn es nicht missbraucht wird, wäre dies sicher eine sinnvolle Lösung.
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