Adblock: Juristischer Teilerfolg für Springer

23
114
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Der Kampf gegen Werbeblocker wird in Deutschland vor allem vor Gericht ausgefochten. Dabei konnte der Springer-Verlag nun einen weiteren Teilerfolg verbuchen und eine einstweilige Verfügunggegen Adblock-Plus-Entwickler Eyeo erwirken.

Für den Entwickler der beliebten Werbeblocker-Software Adblock Plus, das Kölner Unternehmen Eyeo, kommen im Moment viele Probleme zu. Nachdem sich Facebook in den Kampf gegen die Adblocker mit eingeschaltet hat und dabei Werbung trotz aktiver Software zeigen will, konnte nun der Axel-Springer-Verlag vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Eyeo erwirken, wie das „Handelsblatt“ am Freitag berichtete.

Dabei richtete sich die Klage, im Gegensatz zu bisherigen Verfahren, nicht gegen das Geschäftsmodell von Eyeo. Stattdessen ging es diesmal um die Pressefreiheit, die der Verlag durch die Blockierung redaktioneller Inhalte auf dem Portal Computerbild.de durch Adblock Plus verletzt sah. Diese Ansicht vertraten auch die Hamburger Richter, die der Ansicht waren, dass Eyeo sich der Gefahr durchaus bewusst gewesen sei.
 
Gegenüber dem „Handelsblatt“ bestritt das Kölner Unternehmen den Vorwurf, mit seiner Software gegen den Kernbereich der Pressefreiheit zu verstoßen. Vielmehr sei Eyeo für Filterlisten, die von der Open-Source-Community erstellt würden, nicht verantwortlich. Ein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung werde bereits vorbereitet. [buhl]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com
23 Kommentare im Forum
  1. Hmm. Galt nicht immer die Regel, das Werbung stets klar und deutlich von redaktionellen Inhalten abgegrenzt sein muss? Siehe: Redaktionelle Werbung - Ein Gebot der Trennung Wenn Springer jetzt behauptet, mit der Blockierung von Werbung durch Adblock Plus würden redaktionelle Inhalte blockiert und die Pressefreiheit verletzt, gibt man doch zu, gegen das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" zu verstoßen. Wie können die Hamburger Richter da eine einstweilige Verfügung zulassen? Das ist doch absurd.
  2. Gegen die Pressefreiheit verstoßen???? BÜDDÄÄÄÄÄ Armes Deutschland. Weniger Werbung, dann klappt es auch mit dem Nachbarn.
Alle Kommentare 23 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum