Für viele Web-User ist Surfen ohne Adblocker kaum noch vorstellbar – für werbefinanzierte Domains und ihre Betreiber ein großes Ärgernis. Der Axel Springer-Verlag führte so einen jahrelangen Rechtsstreit gegen die Entwickler – und wurde nun vom Bundesverfassungsgericht final abgekanzelt.
Als „unlauteren Wettbewerb“ und „rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis“ wollte das Springer-Medienimperium das AdBlock-Prinzip brandmarken lassen – und wurde nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endgültig in Seine Schranken verwiesen.
Der Entwickler des Software-Plugins für alle gängigen Browser, Eyeo, erringt somit in einem Jahre andauernden Rechtsstreit über alle denkbaren Instanzen einen finalen Sieg gegen den großen Verlag.
Letzterer sah sein Geschäft durch die durch AdBlock herbeigeführte Unterdrückung von Werbeeinblendungen auf seinen Internetseiten ernsthaft bedroht.
Dieses Argument wurde von einer Eyeo-Anwältin mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Verlag seine digitalen Erlöse trotz der Verbreitung von Adblockern alljährlich im zweistelligen Prozentbereich habe steigern können.
Seitens des Verlags ist man mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich nicht zufrieden. Dem Digital-Portal „Golem.de“ gegenüber erklärte man: „Wir haben den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Er betrifft unsere wettbewerbsrechtliche Verfassungsbeschwerde, die wir im November 2018 eingereicht hatten. Indes verursachen Internet-Werbeblocker bei den deutschen Verlagen weiterhin jährlich Schäden in Millionenhöhe und gefährden damit die Refinanzierung von professionellem Journalismus im Internet.“
Des Kämpfens gegen die Verbreitung von Adblockern wird man indes nicht müde: Eine weitere Klage, diesmal vor dem Landgericht Hamburg, ist bereits eingereicht. Da Adblocker in den Code der Webseiten eingreifen, sehe man einen immanenten Verstoß gegen geltendes Urheberrecht.
[rs]
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