Bei der wohl wichtigsten Frequenzvergabe im Mobilfunkzeitalter spricht sich das Bundeskartellamt dafür aus, den Fokus auf das Fördern von Innovationen zu legen und äußert den Wunsch einem vierten Netz.
Das Bundeskartellamt spricht sich in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zur Vergabe der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur dafür aus, dass bei den anstehenden Entscheidungen auf wettbewerbsfördernde Instrumente gesetzt wird.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt kommt eine Schlüsselstellung auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft zu. Wettbewerb und Investitionen sind dabei kein Widerspruch. Selbstverständlich brauchen wir investitionsfördernde Rahmenbedingungen. Aber Wettbewerb ist ein genauso wichtiger Faktor. Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft. Drittanbieter […] brauchen Netzzugang, damit sie ihre Innovationskraft entfalten können.“
Und weiter: „Mit dem so entstehenden Wettbewerb können wir die Entwicklung neuer Technologien und Produkte für die Industrie 4.0 erheblich fördern. Nur in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten.“Wunsch nach viertem Mobilfunk-Netz
Die Vergabe der für die nächste Generation von Mobilfunknetzen erforderlichen Frequenzen (5G) wird derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitet. Aus Sicht des Kartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme.
Die Platzhirsche auf dem Markt um Telekom, Vodafone und Telefónica standen diesem Punkt zuletzt nicht sehr offen gegenüber. Weiterhin wird von Amtsseite misst man dem Anspruch auf Erhalt beziehungsweise dem diskrimierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen für Diensteanbieter wettbewerblich hohe Bedeutung zu. Über entsprechende Zugangsentgelte, die die Drittanbieter an den Frequenz- und Ausbaukosten beteiligen, könnten laut Kartellamt die Investitionsanreize der etablierten Mobilfunknetzbetreiber aufrechterhalten werden.
Dem Bundeskartellamt liegen nach eigenen Angaben verschiedene Beschwerden von Drittanbietern vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängeln. Auch die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von LTE in Deutschland zeige, dass sich ohne effektive Regeln nur schwer ein zufriedenstellender Zugang von Drittanbietern zu neueren technologischen Standards entwickelt. [bey]
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