Smart TVs sind mitunter echte Datenkraken. Vor der Sammelwut, die vielen modernen Fernsehern innewohnt, warnt nun die Verbraucherzentrale NRW. Gleichzeitig stellen die Verbraucherschützer Forderungen an die Gerätehersteller. Diese müssten dem Nutzer das Entscheidungsrecht darüber geben, welche Daten dieser von sich Preis geben möchte.
Smart TVs waren auch auf der diesjährigen IFA wieder ein zentrales Thema. So werden immer mehr TV-Geräte mit dem Internet verbunden. Gleiches gilt im übrigen auch für Set-Top-Boxen und Blu-ray-Player. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt aus diesem Anlass vor der Datensammelwut, die mit vielen Smart-TV-Anwendungen einhergeht. So sei bei den meisten Smart TVs für den Nutzer gar nicht erkennbar, inwiefern das Gerät mit dem Internet kommuniziert.
Viele Geräte seien ab Werk so eingestellt, dass diese, sofern sie mit dem Internet verbunden sind, bereits nach dem Einschalten Daten an Gerätehersteller, Sendeanstalten und weitere Unternehmen wie Google Analytics weiterleiten. Auf diese Weise können Unternehmen auf Basis der gesammelten Daten relativ detaillierte Profile zum Fernsehverhalten und sogar zum Tagesablauf der Nutzer erstellen.
Die Verbraucherschützer halten diese Praxis ohne vorheriges Einverständnis der Nutzer für untragbar und fordern daher, dass die Verbraucher detailliert über die Smart-TV-Funktionen informiert werden und auch darüber, wofür welche Daten im Einzelfall gesammelt werden. Der Nutzer solle zudem in der Lage sein, zu entscheiden, welche Daten er von sich preisgibt.
Schon vor dem Kauf eines Smart TVs müssten die Verbraucher darüber aufgeklärt werden, dass sie sich mit diesem einen Datenspion ins Wohnzimmer holen. Der Appell dürfte dabei nicht zuletzt auch an den Fach- und Großhandel gehen, welcher aufgerufen ist, potentielle Käufer von Smart TV nicht nur über deren Funktionen, sondern auch über datenschutzrechtliche Schwachstellen aufzuklären.
Doch auch die Werkseinstellungen sollten so gestaltet sein, dass ohne Einwilligung des Nutzers keine personalisierten Daten übertragen werden. Auch zu einem späteren Zeitpunkt sollte diesem zudem das Recht eingeräumt werden, einer Datenerhebung und der Verwendung der Daten zu widersprechen. Die Verwaltung von Identifizierungsprogrammen sollte zudem den bereits existierenden Regeln für klassische Rechner angepasst werden. [ps]
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