Was muss ein Fernseher können, um als Ultra-HD-Gerät durchzugehen? Die Consumer Electronics Association (CEA) hat sich dieser Frage angenommen und neue Richtlinien für entsprechende Geräte verabschiedet. In Zukunft soll ein Logo den Kunden darüber aufklären, ob der ausgesuchte Fernseher tatsächlich als echter Ultra-HD-TV taugt.
Immer mehr Fernseher und Monitore tragen das Label „Ultra HD“. Doch was genau bedeutet es und was bekommt der Kunde, wenn er sich für ein solches Gerät entscheidet? Die ursprünglich 2012 verabschiedeten, freiwilligen Richtlinien für Ultra-HD-Geräte hat die Consumer Electronics Association (CEA) nun überarbeitet und der technischen Entwicklung angepasst.
Ultra-HD-Fernseher müssen demnach, wenig überraschend, eine Auflösung von mindestens 3840 x 2160 Bildpunkten darstellen können und über ein Bildformat von 16:9 oder breiter verfügen. Auch das Upscaling von Full-HD-Videomaterial auf Ultra-HD sollte möglich sein. Ein HDMI-Port, der Bilder mit einer Auflösung von 3840 x 2160 Pixel unterstützt und in der Lage ist diese mit 24, 30 beziehungsweise 50 Bildern pro Sekunde wiederzugeben, gehört ebenfalls zu den neuen Spezifikationen. Wenigstens ein HDMI-Port sollte zudem HDCP 2.2 oder einen vergleichbaren Verschlüsselungsstandard unterstützen.
Da natives Ultra-HD-Videomaterial bislang fast ausschließlich über das Internet verfügbar ist, wurden auch Richtlinien verabschiedet, die definieren, ab wann von Connected-Ultra-HD-Devices gesprochen werden kann. Um entsprechendes Videomaterial verarbeiten und abspielen zu können, benötigen diese einen Decoder für den Videokompressionsstandard HEVC. Auch Mehrkanalton sollte unterstützt werden und natürlich müssen die Geräte auch in der Lage sein, den Ultra-HD-Videocontent selbst via Etnernet- oder Wi-Fi-Verbindung zu empfangen.
Tatsächlich sind die Spezifikationen kaum überraschend, sondern spiegeln weitgehend den aktuellen technischen Standard der am Markt befindlichen Ultra-HD-Fernseher wider. Für Kunden, die mit dem Kauf eines entsprechenden Gerätes liebäugeln, könnten die Richtlinien dennoch eine wertvolle Orientierungshilfe bieten. Um diese in Zukunft auch im Fachhandel sichtbar zu machen, arbeitet die CEA derzeit an einem offiziellen Ultra-HD-Logo, das Geräte tragen sollen, welche die Spezifikationen erfüllen. Bis dahin sollten Kunden beim Kauf ihres TV-Gerätes die Augen offen halten und sich gegebenenfalls Beratung in Form von professionellen Testberichten holen. Denn längst nicht jedes Gerät, das die Bezeichnung trägt, erfüllt aktuell die Standards, die der Verbraucher von einem Ultra-HD-Fernseher erwarten darf. [ps]
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