Datenschutz ist bei Smart-TV-Geräten ein bislang unterschätztes Thema. Die Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein (MA HSH) hatte aus diesem Grund zu einer Diskussion geladen und über die Notwendigkeit von wirksamen Datenschutzmaßnahmen auf internetfähigen Fernsehern beraten.
Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein (MA HSH) hat sich in seiner letzten Sitzung mit Thilo Weichert, dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), über die Datenschutzanforderungen an Smart-TV-Geräte ausgetauscht. Wie die MA HSH am Mittwoch mitteilte, forderte Weichert dabei, dass die Weitergabe der Nutzungsdaten von Smart TVs nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Zuschauers erfolgen dürfe.
Zudem müsse für den jeweiligen Nutzer auch jederzeit erkennbar sein, welche der jeweiligen Daten an welche Firmen weitergegeben werden. Auch müsse der Zuschauer die Möglichkeit haben, der Weitergabe seiner Daten ohne technischen Aufwand zu widersprechen. Der Vorsitzender des Medienrats der MA HSH, Lothar Hay, wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutzng des Datenschutzes bei Smart TVs hin. Er bemängelte, dass das Thema bislang kaum Bestandteil öffentlicher Diskussionen sei. „Es ist notwendig, eine bundesweite Debatte zu diesem Thema anzustoßen. Neben den Sendern und Plattformbetreibern geraten nun nicht nur beim Datenschutz auch die Endgerätehersteller ins Blickfeld“, so Hay.
Erst Ende November hatten verschiedene Smart-TV-Geräte von LG unter dem Verdacht gestanden, Kundendaten ungefragt an die Server des Herstellers weiterzuleiten (DF berichtete). Das Unternehmen hatte daraufhin eine interne Untersuchung durchgeführt und ein Firmware-Update angekündigt, dass die Weiterleitung der Daten in Zukunft unterbinden soll. [ps]
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