Elektronische Programmführer (EPG) von Kabelnetzbetreibern unterliegen hierzulande der Aufsicht der Medienanstalten. LFK-Präsident Langheinrich geht das jedoch nicht weit genug – er fordert eine Regulierung der EPGs auch bei den Geräteherstellern.
EPGs sollen zukünftig einer noch stärkeren Regulierung unterliegen. Das fordert jedenfalls Thomas Langheinrich, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). Demnach seien die aktuellen Maßnahmen zur Regulierung von elektronischen Programmführern nicht ausreichend.
Derzeit müssen Kabelnetzbetreiber die Listung der TV-Programme im EPG nach den Gesichtspunkten der Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit zusammenstellen, was unter der Aufsicht der Medienanstalten geschieht. Für die Hersteller von von Fernsehgeräten und Receivern gelten diese Regeln bisher aber nicht. „Das ist Regulierung für den digitalen Papierkorb“, kritisiert Langheinrich die aktuelle Lage.
Es sei wichtig, dass auch Spartenprogramme und regionale Sender unter den hunderten von digitalen Angeboten für die Zuschauer auffindbar bleiben, argumentierte Langheinrich weiter. Aktuell bestehe die Gefahr, dass der, der am meisten bezahlt, auch an vorderster Stelle gelistet wird. Die Regulierung dürfe deshalb nicht beim Kabelnetzbetreiber enden, sondern müsse auch auf die Endgeräte wie Receiver und TV-Geräte ausgeweitet werden. [hjv]
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