iPad vs. Galaxy Tab: Streit beschäftigt auch deutsche Gerichte

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Samsung und Apple tragen seit Donnerstag ihren Ideenklau-Streit vor dem Düsseldorfer Landgericht aus. Der südkoreanische Konzern versuchte zum Auftakt, das von Apple registrierte Geschmacksmuster für einen Tablet-Computer in Frage zu stellen.

Die Bilder in Apples Antrag seien widersprüchlich und wiederholten Elemente vorheriger Design-Lösungen, argumentierten Samsung-Anwälte. Außerdem seien diverse von Apple geschützte Design-Elemente technisch bedingt und deshalb die einzige sinnvolle Lösung. Apple beharrte auf seinem Vorwurf, Samsung habe bei seinem Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 das iPad-Design kopiert.
 
In dem Verfahren geht es ausschließlich um das sogenannte Geschmacksmuster, also Design und Äußeres aussehen. Bei der Bewertung, ob ein Geschmacksmuster verletzt wurde, geht es darum, ob ein Produkt vom Gesamteindruck her mit einem anderen identisch ist. Apple hatte mit dem Muster im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablets in Europa geschützt.

Das Gericht neigte bei seiner vorläufigen Ansicht vor dem Schlagabtausch der Anwälte zu der Einschätzung, dass Samsungs Tablet das Apple-Geschmacksmuster verletzt. Allerdings könnte sich diese Position noch ändern und die Richter sahen auch offene Fragen: Unter anderem verweist Samsung darauf, Bilder des Galaxy Tab 10.1 bereits Anfang Juni im Internet veröffentlicht zu haben. Damit könnte bis zu Apples Antrag zuviel Zeit vergangen sein, so dass keine Dringlichkeit mehr für eine Einstweilige Verfügung gegeben wäre. Außerdem ist sich das Gericht unsicher, ob auch der Samsung-Mutterkonzern oder nur die deutsche Tochtergesellschaft von einem Urteil betroffen sein könnten.
 
Eine Rolle in dem Verfahren könnte auch die Entscheidung eines niederländischen Gerichts von Mittwoch spielen, das es ablehnte, eine Einstweilige Verfügung gegen das Samsung-Tablet auf Basis von Apples Geschmacksmuster zu verhängen. Der Richter sah unter anderem Ähnlichkeiten zu früheren Design-Lösungen wie einer Studie des US-Verlags Knight-Ridder aus dem 90er Jahren. Außerdem seien einige Design-Elemente technisch bedingt. Samsungs Anwälte verwiesen auf eine europäische Regelung, nach der Gerichte in anderen Ländern sich in solchen Fällen zumindest mit den Gründen für die Entscheidung auseinandersetzen müssen.
 
Der niederländische Richter stoppte zwar den Vertrieb von drei Samsung-Smartphones in den Niederlanden – allerdings nur wegen eines Apple-Patents zur Darstellung von Bildern auf berührungsempfindlichen Bildschirmen. Das könnte Samsung trotzdem Probleme bringen, weil die Telefone nach Europa über die Niederlande eingeführt werden.
 
Das Düsseldorfer Landgericht hatte bereits per Einstweiliger Verfügung den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 vorerst untersagt. Allerdings reduzierte es den ursprünglich europaweit bis auf die Niederlande ausgerufenen Vertriebsstopp kurz darauf nur auf Deutschland. Apple erklärte in der Düsseldorfer Klageschrift, Samsung nutze den Ruf des iPad aus, bei dem es sich „um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“ handele. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)[dpa/ar]

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5 Kommentare im Forum
  1. AW: iPad vs. Galaxy Tab: Streit beschäftigt auch deutsche Gerichte Mir kommt es so vor das man mit Streitereien und Patentklagen die Konkurrenz vom Leibe halten will.
  2. AW: iPad vs. Galaxy Tab: Streit beschäftigt auch deutsche Gerichte Hi! Genau das ist auch Ziel solcher Patente und Klagen. Wenn man sich mal online durch die Patente blättert, die so in Deutschland vergeben werden, dann kann man häufig nur noch die Händer über dem Kopf zusammenschlagen. Als betroffene Partei hat man dann nur mehr die Möglichkeit sich zu einigen (was bei grösseren Firmen meist durch ein Aufrechnen der jewiligen Patente funktioniert) oder man muss ein Patent für nichtig erklären lassen, indem man darlegt, dass es nicht die notwendige Erfindungshöhe hat, bzw. bereits vorher schon anderweitig existiert hat. Gruß, Gerti
  3. AW: iPad vs. Galaxy Tab: Streit beschäftigt auch deutsche Gerichte Warum wird das überhaupt vor deutschen Gerichten ausgefochten. Die sind doch garnicht zuständig! Von Ideenklau kann ja auch nicht die Rede sein da die Idee ja schon viele Jahre davor veröffentlicht wurde. Wenn dann kann es nur Patentverletzungen geben was aber bei einem änlichen Design wohl nicht der Fall sein dürfte.
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