Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat mit einem aktuellen Urteil die umstrittene Urheberrechtsabgabe auf DVDs, MP3-Player und weitere Unterhaltungselektronik-Komponenten gekippt.
Die in fast allen europäischen Ländern kassierte Pauschalabgabe zugunsten der Urheber sei illegal, entschieden die Richter laut einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ (Freitagsausgabe). Die „unterschiedslose Anwendung der Abgabe auf alle Arten von Anlagen, Geräten und Medien“ sei nicht mit der EU-Rechtssprechung vereinbar, hieß es in der am Donnerstag verkündeten Urteilsspruch.
Die Richter forderten eine deutliche Differenzierung. So müsse etwa bei ebenfalls betroffenen Kopierern und anderen Vervielfältigungsgeräten unterschieden werden, ob diese für Privatkopien genutzt würden oder lediglich in Firmen im Einsatz seien. In letzterem Fall seien die erhobenen Zahlungen nicht zu rechtfertigen, hieß es. Zudem müssten Rechteinhaber konkrete Schäden nachweisen, verlangten die Richter.
Potenzielles Ungemach droht durch die Entscheidung auch deutschen Verwertungsgesellschaften wie Gema oder VG Wort, denen dadurch eine zentrale Einnahmequelle wegbrechen könnte. Aktuell erheben 20 EU-Länder die pauschale Urheberrechtsabgabe für Geräte, die Kopien oder Vervielfältigungen von Musik, Büchern und anderen geschützten Inhalten gestatten. Die Zahlung ist als Ausgleich für den Verlust durch gesetzlich zulässige Privatkopien vorgesehen.
Insbesondere Drucker- und Kopierer-Hersteller wie Hewlett-Packard und Canon, aber auch Apple setzen sich seit Jahren mit juristischen Mitteln gegen die Abgabe zur Wehr. Sie bezifferten die Kosten in der Vergangenheit industrieweit auf jährlich über eine Milliarde Euro. Die Dachorganisation der Verwertungsgesellschaften Gesac wertete das Urteil hingegen als Erfolg um: Brüssel habe zumindest die Abgaben für Privatkopien anerkannt, hieß es in einer Stellungnahme.
[ar]
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