Das DVB-Konsortium hat erstmals Spezifikationen für Ultra-HD-Übertragungen verabschiedet. Diese lege fest, welche Voraussetzungen Broadcaster für künftige TV-Ausstrahlungen berücksichtigen müssen. Bislang handelt es sich jedoch nur um eine erste Phase der Spezifikationen.
Während TV-Hersteller bereits fleißig ihre Portfolios an Ultra-HD-Geräten ausbauen, wird an anderer Stelle noch um die Spezifikationen für zukünftige TV-Übertragungen in der vierfachen Full-HD-Auflösung gerungen. Einen wichtigen Schritt gab es nun mit der Verabschiedung der Phase-1-Spezifikationen durch das Leitungsgremium des DVB-Konsortiums.
Die Spezifikationen für DVB-UHDTV ermöglichen die Übertragung von Bildern mit einer maximalen Auflösung von 2160p (3840 × 2160 Pixel). Damit wächst die Auflösung um exakt das Vierfache im Vergleich zu Full HD. Die maximale Bildwiederholungsrate wird dabei 60 Hz betragen. Auch der Bildkontrast soll im Vergleich zu Full-HD-Übertragungen erhöht werden, indem die Bits pro Pixel von acht auf zehn erhöht werden.
In den Spezifikationen enthalten ist auch der neue Videokompressionsstandard HEVC im Profil 10. Dieser ist beim Komprimieren von Videodateien doppelt so effizient wie der bisherige Standard MPEG4 und bietet dabei die gleiche Qualität. Mit dem Main-10-Profil erlaubt auch HEVC die Komprimierung von Videosignalen mit bis zu zehn Bits pro Pixel. Die Anzahl der darstellbaren Farben erhöht sich dadurch von 16,78 Millionen auf 1,07 Milliarden.
Laut DVB-Konsortium berücksichtigen die Phase-1-Spezifikationen auch die Möglichkeit, mit einer Phase 2 noch höhere Bitraten zu unterstützen. Die nächste Spezifikations-Stufe für Ultra HD soll Teil der künftigen Arbeit des DVB-Projektes werden. Die Spezifikationen der Phase 1 wurden dem European Telecomunications Standards Institute (ETSI) zur Standardisierung übergeben. [ps]
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