Nachdem der deutsche Pay-TV-Anbieter im Januar 2014 seinen neuen Startbildschirm Sky Home eingeführt hat, kam die Kritik auf, dass der Service andere TV-Sender durch den Vorzug Sky-eigener Angebote diskriminiert. Nun haben die deutschen Medienwächter entschieden.
Im vergangenen Jahr führte der deutsche Pay-TV-Anbieter Sky bei seinen Receivern einen neuen Service ein: Sky Home, ein individualisierbarer Startbildschirm, der Nutzern einen besseren Überblick über das Unterhaltungsangebot von Sky bieten soll. Dabei rückt Sky zunächst die eigenen Sender und Video-on-Demand-Angebote in den Vordergrund. Erst durch das Drücken einer Taste auf der Fernbedienung kommen auch die Inhalte aller anderen TV-Sender zum Vorschein, die über die Sky-Plattform verbreitet werden.
Angesichts dessen kam die Kritik auf, das Sky Home mit dieser Konfiguration andere TV-Sender diskriminiert, um die eigenen Angebote vorzuziehen. In ihrer jüngsten Sitzung in Saarbrücken haben sich nun auch die Medienwächter der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) mit der Frage beschäftigt und kamen zu dem Ergebnis, dass der auf den Sky-Boxen erscheinende Startbildschirm keine unbillige Behinderung anderer Rundfunkangebote darstellt und damit nicht gegen das Gebot der chancengleichen und diskriminierungsfreien Ausgestaltung von Benutzeroberflächen verstößt.
Dabei führte die Kommission zur Begründung an, dass es sich dabei nur um die Voreinstellungen handelt, die der Nutzer vergleichsweise einfach ändern und den eigenen Bedürfnissen anpassen kann. Wer Sky Home gar nicht nutzen möchte, kann den Service deaktivieren und kommt dadurch zur alten Konfiguration ohne den Startbildschirm zurück. Zudem können Nutzer Nicht-Sky-Sender in der Kategorie „Meine Lieblingssender“ individuell prominent platzieren.
Des Weiteren sah die ZAK in Sky Home keinen Ausschluss anderer Rundfunkangebote. Auch die Nicht-Sky-Sender sind weiterhin alle über die Benutzeroberfläche zu erreichen. Dass dafür ein Druck auf eine Taste der Tastatur nötig ist, ist nach Ansicht der Kommission „nicht als so gravierend anzusehen, dass es dadurch zu einer unbilligen Behinderung der anderen Angebote kommt“, wie es in der Begründung weiter hieß. Zudem sei einzubeziehen, das die Abonnenten des Pay-TV-Konzerns für die Sky-Angebote bezahlen und damit der Erfahrung nach diese auch primär nutzen und auffinden wollen. [fm]
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