Bis zum 30. April 2012 müssen auf vielen Dächern die Satellitenempfangsanlagen für das digitale Fernsehen fit gemacht werden. Die Kosten dafür sind nicht allein vom Vermieter zu tragen. Auch die Mieter können zur Kasse gebeten werden.
Bei Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern muss in der Regel der Vermieter die Kosten für Umrüstmaßnahmen an der Verteilanlage tragen, da in den meisten Mietverträgen festgehalten ist, dass der Vermieter den Mietern eine TV-Empfangsmöglichkeit zur Verfügung stellen muss.
Allerdings kann der Vermieter die Mieter an den Kosten beteiligen, wenn durch die Umrüstung das TV-Angebot verbessert oder vergrößert wird. In diesem Fall handelt es sich um eine Modernisierung, die über eine Erhöhung der Jahresmiete auf die Mieter umgelegt werden kann. Eine solche Wohnwertverbesserung liegt im Fall der Abschaltung der analogen TV-Verbreitung via Satellit auf der Hand.
Zu unterschiedlichen Ansichten kommt es aber bei solchen Verteilanlagen, die auch nach einer notwendigen Umrüstung das gleiche Programmangebot an dieangeschlossenen Wohnparteien verteilen. Hier wäre eine Mieterhöhung nicht rechtens, es sei denn, der Vermieter ist laut Mietvertrag nicht zu einer TV-Versorgung verpflichtet und beruft sich darauf, dass er die Maßnahmen aufgrund von Ursachen durchführen musste, die er nicht zu vertreten hat. Während der Deutsche Mieterbund hier einen Streitpunkt sieht, erklärt Alexander Wiech, Pressesprecher der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, gegenüber DIGITAL INSIDER, dass die Regelungen in diesem Fall „recht eindeutig“ seien. Völlig eindeutig ist jedoch, dass der Mieter die Anschaffung von Digitalreceivern aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
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