Für den Jugendschutz im Fernsehen wird vor allem in Deutschland viel getan. Damit verbunden sind natürlich auch Einschränkungen seitens der TV-Sender und Fernsehzuschauer. Andererseits erfüllen die Maßnahmen aber sinnvolle Aufgaben. Wir haben das Für und Wider des Jugendschutzes im TV gegengestellt.
Viele kennen die Situation: Sie wollen sich einen Spielfilm auf Sky anschauen und müssen jedes mal davor eine lästige PIN eingeben, um den Film frei zu schalten. Das ist nur ein Beispiel dafür, das uns den Einfluss des Jugendmedienschutzes auf das Fernsehverhalten zeigt. Doch die Vorsperre erfüllt eine wichtige Aufgabe, indem jugendschutzgefährdende Fernsehinhalte vor Kindern und Jugendlichen fern gehalten werden. Worauf die Jugendschutz-Sperre zurückzuführen ist und welche zusätzlichen Regelungen zum Jugendschutz im TV bestehen, haben wir in der aktuellen Ausgabe dargelegt.
Die Landesmedienanstalten haben es allen Veranstaltern von digitalem Fernsehen zur Auflage gemacht, FSK-16-Senungen vor 22 Uhr und FSK-18-Sendungen vor 23 Uhr aus Jugendschutzgründen zusätzlich zu verschlüsseln. Wenn es keine Vorsperre tagsüber geben würde, müsste Sky beispielsweise viele Spielfilmprogramme auf die Abendstunden verschieben, so wie es beim FreeTV der Fall ist. Eine Vorsperre lässt den PayTV-Anbietern also gewisse Freiheiten bei ihrer Programmgestaltung und ist deshalb eine gekonnte Lösung, die nicht gegen die Jugendschutzvorgaben verstößt.
Ein Problembereich im TV wird derzeit noch beim Zugang ausländischer Satellitenkanäle in Deutschland gesehen, da diese nicht vom deutschen Jugendmedienschutz kontrolliert werden aber durchaus jugendschutzrelevante Inhalte beinhalten. Um die uneingeschränkte Nutzung dieser Programme von Kindern fern zu halten, gibt es mehrere Optionen.
Noch mehr zum Thema Jugendschutz lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 12/2011 unseres Magazins DIGITAL FERNSEHEN. Das Heft ist ab sofort im Zeitschriftenhandel, im Online-Shop und auch im Abonnement erhältlich.
[red]
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