Artec erhält Patent für zeitversetztes Fernsehen

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Diepholz –Die Artec Technologies AG hat für das von ihr im Jahr 2000 entwickelte Verfahren zur netzwerkbasierten Aufzeichnung und Wiedergabe von multimedialen Streams einen Patentschutz erhalten.

Wie das Unternehmen DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, dient das Verfahren als Basistechnologie und kommt bereits in Anwendungen für Internet-Fernsehen (IPTV), Langzeit-Aufzeichnungen von Fernsehprogrammen (Compliance Recording) aber auch für E-Learning sowie für die digitale Videosicherheit zum Einsatz.

Das deutsche Patent- und Markenamt hat dem Antrag aus dem Jahre 2001 nach Ablauf eines langjährigen Prüfungsverfahrens jetzt stattgegeben. Damit verfügt das Unternehmen nun nach eigenen Angaben über die Rechte für das multimediale Aufzeichnungs- und Wiedergabeverfahren für Anwendungen in Deutschland.
 
Die patentierte Technik ermögliche das Aufzeichen audiovisueller und multimedialer Inhalte auf einem Server in einer Datenbank, wo sie anschließend über ein Netzwerk, etwa das Internet oder UMTS, als Stream abgerufen werden können. Die Wiedergabe erfolge per Internet-Browser am Computer oder beim Internet-Fernsehen (IPTV) über eine einfache Set-Top-Box am Fernseher. Zentrales Merkmal des patentierten Verfahrens ist die Möglichkeit, Inhalte schon während der Aufzeichnung zeitversetzt abrufen und wiedergeben zu können, so genanntes „Continuous Video on Demand“ (CVoD). Dabei könne der Zuschauer auch bei verspätetem Einschalten bereits laufende Sendungen wie Live-Konzerte oder Sportveranstaltungen von Beginn an sehen und das laufende Programm anhalten, sowie zu gewünschten Szenen vor- und zurückspulen. Auch für den anstehenden Wechsel zum hochauflösenden HDTV seien die Systeme der Artec Technologies gerüstet. Die Anwendungen zeichnen hochauflösende Inhalte auf und können HDTV-taugliche Streams zu generieren.
 
Funktionen dieser Art sind unter der Bezeichnung Timeshift auch von Festplattenrecordern bekannt, wo der Mitschnitt jedoch im Gerät selbst erfolgt. Bei dem von Artec Technologies entwickelten und patentierten Verfahren werden die Inhalte hingegen zentral auf einem Server gespeichert. Die Festplatte in der Set-Top-Box im Wohnzimmer wird also überflüssig. Die Zuschauer können ihre Wunschsendungen jederzeit über das Internet direkt vom Server abrufen.
 
Die patentierte Technik eigne sich vor allem für die Zweitverwertung von Inhalten wie Fernsehsendungen, Radiobeiträgen und Live-Übertragungen via Internet oder UMTS, berichtet der Artec Technologies weiter. Abnehmer der in Diepholz entwickelten Systeme seien Fernsehsender, Radiostationen sowie Internetanbieter. Ein Vorteil des patentierten Verfahrens ist die Möglichkeit, eine Vielzahl von Programmen und Sendungen zugleich in einem System aufzuzeichnen und den Zuschauern zur zeitversetzten Wiedergabe anzubieten. Mit zusätzlichen Funktionen wie dem Clipmaker können noch während einer Live-Übertragung Videoclips aus dem digitalen Mitschnitt erzeugt und umgehend zum Abruf via Internet oder UMTS angeboten werden.
 
Nach einer Studie der Unternehmensberatung Goldmedia werden 2010 bereits 1,3 Millionen deutsche Haushalte IPTV nutzen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Arctec Technologies hofft daher, mit der Erlangung des Patents noch stärker vom derzeitigen Boom bei IPTV und Video on Demand-Angeboten profitieren zu können. [sch]

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