Ab heute müssen Handelsunternehmen mit Sanktionen rechnen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, alte Elektrogeräte anzunehmen. Ihnen drohen hohe Bußgeldstrafen.
Strafen müssen sein, da ist sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sicher. Vor allem, wenn Händler ihrer Pflicht nicht nachkommen, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Die DUH forderte die Bundesländer am Mittwoch dazu auf, diese Pflicht stärker zu kontrollieren. Man selbst wolle mit gutem Beispiel voran gehen und plane Tests zur Rücknahme von Toaster und Co. in Geschäften als auch bei Online-Händlern.
Ab 1. Juni müssen Händler, die die Elektroaltgeräte nicht annehmen, mit einer Strafe von bis zu 100.000 Euro rechnen. Bislang mussten Unternehmen, die eine Rückgabe ordnungswidrig ablehnten, mit keinen ernsthaften Konsequenzen rechnen. Nach Kritik der Deutschen Umwelthilfe und anderer Umwelt- und Verbraucherschutzverbände änderte die Bundesregierung das entsprechende Gesetz.
Der DUH ist das jedoch nicht genug: „Verbraucher über die Rücknahme ausgedienter Toaster, Rasierer oder Energiesparlampen zu informieren, ist die Voraussetzung, um Elektroaltgeräte umweltgerecht sammeln zu können. Dennoch fehlen in vielen Geschäften nach wie vor Hinweise zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte. Vorhandene Informationen sind zudem oft unvollständig oder fehlerhaft“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft.
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektronik mit einer Kantenlänge, die kleiner als 25 Zentimeter ist, kostenlos bei Händlern zurückgeben. Diese müssen sie annehmen, wenn sie Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. [PMa/fp]
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