Akte LG: Verbraucherschutz mahnt ab – Mogelpackung Full-HD 3D

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Das koreanische Unternehmen LG Electronics steht wegen der Full-HD-3D-Zertifizierung seiner aktuellen Flachbildfernseher bereits länger in der Kritik. Nun hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) ein Unterlassungsverfahren gegen LG eingeleitet, wie DIGITALFERNSEHEN.de auf Anfrage erfuhr.

Dabei kritisiert der Zusammenschluss der regionalen Verbraucherzentralen nach Informationen von DIGITALFERNSEHEN.de und HD+TV ein Missverhältnis zwischen den werblichen Aussagen des Unternehmens und tatsächlichen Eigenschaften des Produktes. Im Fokus der Verbraucherschützer steht dabei der LG-Fernseher mit der Modellbezeichnung 42LW659S.
 
Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist der Fernseher entgegen der von LG beworbenen Aussage im 3D-Modus nicht Full-HD-fähig. Noch zur Internationalen Funkausstellung wurde dies von der koreanischen Marke massiv beworben, unter anderem mit einem Zertifikat des VDE. 
 
„Verbraucher gehen unseres Erachtens bei den oben benannten Werbeaussagen davon aus, dass ein Full-HD-Modus (Bildqualität) auch beim Schauen von 3D-Filmen oder bei einer 3D-Konvertierung möglich ist. In der Werbung wird an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass die Bildqualität sehr viel schlechter ist“, schätzt Bianca Skutnik, zuständig für kollektiven Rechtsschutz beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), im Gespräch mit der Redaktion die Wirkung auf den Verbraucher ein. 
 
Der Verbraucherschutz hält die Bewerbung von LG mit Full-HD-Qualität im 3D-Modus für unlauter, soweit die volle Bildqualität tatsächlich nicht gewährleistet ist und hat dem Unternehmen eine Abmahnung gesendet. „Diesen Sachverhalt haben wir zum Anlass genommen, um ein Unterlassungsverfahren einzuleiten“, erklärte Skutnik im Gespräch. DIGITALFERNSEHEN.de hatte bereits im Februar über technische Ungereimtheiten bei der im Juli 2011 vergebenen Full-HD-3D-Zertifizierung für den Hersteller LG berichtet.Gewährleistungsrechte des Verbrauchers greifen

 
Obwohl die von LG eingesetzte Polfiltertechnik die Auflösung im 3D-Betrieb nachweislich halbiert, widerspricht der Verband VDE den technischen Fakten in seiner Prüfung und kommt zum Ergebnis: Trotz halbierter Zeilenauflösung für das linke und rechte Auge erreichen den Zuschauer 1080 Bildzeilen gleichzeitig – 540 für das linke und 540 für das rechte Auge.  
 
Wortwörtlich verwies der VDE aber auf Defizite bei der von LG eingesetzten Technik: „Full HD 3D Darstellung in Kombination beider Augen (540 Zeilen pro Auge) mit Einschränkungen.“ Was das Prüfinstitut verschweigt: Die Bilder für das linke und rechte Auge sind nicht deckungsgleich, sondern zeigen minimal unterschiedliche Perspektiven, die den letztendlichen 3D-Eindruck erst ermöglichen. Somit gelangen zum Zuschauer zwei niedriger aufgelöste Bilder, die unmöglich zu einer Summe addiert werden können.  
 
Verbraucherschützerin Skutnik betonte im Gespräch mit DIGITALFERNSEHEN.de außerdem, dass Kunden Gewährleistungsrechte (d.h. Nachlieferung oder Nachbesserung, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz) geltend machen können, wenn ein sogenannter Sachmangel vorliegt. Dies sei primär der Fall, wenn das Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, also offensichtlich vereinbarte Produkteigenschaften wie hier im Fall der Full-HD-3D-Darstellung nicht eingehalten werden. Eine Anfrage der Redaktion an LG Electronics mit Bitte um Stellungnahme läuft.Marketingschachzug mit VDE-Zertifikat

 
Der VDE spricht auf der eigenen Website von Mehrwert und Orientierung für Verbraucher: „Mit der Marke „VDE Quality Tested“ gehen Sie als Hersteller oder Verantwortlicher im Handel auf Nummer sicher“. Im Falle der Full-HD-3D-Zertifizierung fühlen sich aber viele Verbraucher im Stich gelassen, denn weder stellen Hersteller wie LG die Fakten nachvollziehbar dar, noch bietet die Zertifizierung „Full HD in 3D“ die notwendige Transparenz. Einzig LG profitierte vom Prüfsiegel und bewarb das Polfilter-3D-Verfahren in den Printanzeigen mit den Worten: „Auch wenn anders behauptet – der Zuschauer sieht letzten Endes das 3D-Bild in Full HD.“ 
 
Dank der VDE-Zertifizierung konnte LG alle Anfragen abwehren, auch wenn diese Aussage grundlegend falsch ist und mit einfachsten Methoden widerlegt werden kann. Das Kuriose: Andere Hersteller, die ebenfalls Polfilterfernseher mit LG-Technik anbieten, bleiben bei der Wahrheit und stellen für den Konsumenten klar heraus, dass die Shutter-Technik eine bessere Bildauflösung liefert – wenn sie richtig angewendet wird. Das Vorgehen der Verbraucherschützer gegen LG dürfte jetzt dafür sorgen, dass eine weitere Marketinglüge entlarvt wird.

[ct/sg/ar]

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33 Kommentare im Forum
  1. AW: Akte LG: Verbraucherschutz mahnt ab - Mogelpackung Full-HD 3D Welche juristischen Konsequenzen erwartet denn LG jetzt? Gibt es drakonische Strafen für jeden, der den Verbraucher belügt. Hier sollte man mal ein Zeichen setzen. Oder LG einfach nicht mehr kaufen.
  2. AW: Akte LG: Verbraucherschutz mahnt ab - Mogelpackung Full-HD 3D Ein Importverbot von allen LG Produkten in die EU für ein halbes Jahr wäre ein Vorschlag von mir
  3. AW: Akte LG: Verbraucherschutz mahnt ab - Mogelpackung Full-HD 3D Bei einem Test mit verschiedenen Personen kam raus das kaum jemand den Unterschied (im Vergleich mit einem Samsung glaub ich) gemerkt hat; insgesamt wurden von den meisten testpersonen der LG als besser angesehen
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