Akte LG: Neuer Ärger um fehlende Aufzeichnungsfunktionen

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Bewerbung von Aufzeichnungsfunktionen, die ein Produkt in der Praxis gar nicht mitbringt, gerügt. Verbraucher würden damit maßgeblich in die Irre geführt, rügteRechtsexpertin Bianca Skutnik den konkreten Fall eines LG-Fernsehers im Gespräch mit DIGITALFERNSEHEN.de

Die vom Hersteller veröffentlichten Datenblätter zum Modell 47LK950S, in denen eine Aufzeichnungsfunktion genannt wird, stellen laut Skutnik ein unlauteres Verhalten dar: „Das DVR-Recording ist u.E. zudem eine wesentliche Eigenschaft, die den Verbraucher in der Kaufentscheidung maßgeblich beeinflusst. Sollte das Modell 47LK95OS die Eigenschaft des DVR Recordings nicht besitzen, das Unternehmen jedoch mit dieser Eigenschaft weiterhin werben, d.h. dieses Merkmal in Produktblättern vorhanden sein, so könnten Verbraucher tatsächlich bei der Kaufentscheidung unzulässigerweise in die Irre geführt werden.“
 
Mittlerweile hat LG auf die seit Wochen anhaltenden Verbraucherbeschwerden, maßgeblich forciert durch Internetforen, reagiert, wie auch Bianca Skutnik registrierte: „Gleichwohl haben wir die Datenblätter mit denen auf der Seite http://www.lg.com/de/tv-heimkino-blu-ray/tv/LG-3d-tv-47LK950S.jsp# verglichen und konnten die Werbung mit der Eigenschaft ‚DVR-Recording‘ nicht mehr feststellen. Für die Einleitung eines Unterlassungsverfahrens ist es maßgeblich, ob LG aktuell dieses Modell in den Verkehr bringt und gleichzeitig mit vorbezeichnetem Merkmal wirbt“.

Verbraucher müssen demnach nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs eine irreführende Werbung stattfand – ein Verweis auf veraltete Datenblätter reicht demnach nicht aus. Auch die beiliegende Bedienungsanleitung, die das Fehlen der Aufzeichnungsfunktion verschweigt, stellt keine Beweisgrundlage dar: 
 
„Nach unserer Auffassung muss das Unternehmen auf die fehlende Eigenschaft des ‚DVR Recordings‘ in der Bedienungsanleitung nicht ausdrücklich hinweisen. Denn dort wird vermehrt angegeben, dass die tatsächlichen Funktionen sich je nach Modell und Land ändern“, erläuterte die Verbraucherschützerin. Insofern handele es sich um eine General-Bedienungsanleitung für verschiedene Modelle, bei der Kunden keinen konkreten Hinweis erwarteten
 
Darüber hinaus sei es für die Frage, ob ein Unternehmen unlauter handelt, maßgeblich, „wie es Produkte bewirbt, d.h. welche Vorstellung sich der Verbraucher vor der Entscheidung zum Kauf macht“, so Skutnik weiter. Für Verbraucher gilt somit mehr denn je, vor dem Fernseherkauf wichtige Funktionen zu überprüfen und sich im Zweifelsfall diese vom Händler bestätigen zu lassen.

Wie DIGITALFERNSEHEN.de bereits berichtete, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) darüber hinaus ein Unterlassungsverfahren gegen LG angestrengt. Dabei geht es um die Aussage LGs, nach der man annehmen könnte, der Flachbildfernseher 42LW659S biete im 3D-Modus eine Full-HD-Auflösung, was die Südkoraner mit einer Zertifizierung durch den VDE zu untermauern versuchen. Die Verbraucherschützer halten die Werbung für unlauter und haben LG deshalb abgemahnt. Nun wird ein Gericht über diesen Vorgang entscheiden. [ct/ds]

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12 Kommentare im Forum
  1. AW: Akte LG: Neuer Ärger um fehlende Aufzeichnungsfunktionen Spannend wäre dann auch einmal die Frage, warum die Aufnahmefunktion im Ausland funktioniert, und nur in Deutschland nicht. Zumindest war dies bei einigen Modellen letztes Jahr noch so der Fall. Laut Aussage der Forenmitarbeiter des LG Forums waren es "lizenzrechtliche Gründe" die dazu führten. Weiter wurde nicht darauf eingegangen. Wäre schön wenn man da mal etwas mehr zu erfahren könnte, insbesondere ob es einen Zusammenhang zu HD+ gibt, denn es waren letztes Jahr nur Modelle mit Sat Tuner betroffen, bei den reinen DVB-T Modellen funktionierte die Aufnahmefunktion. Wenn also nur Modelle in Deutschland und mit SAT Tuner betroffen sind, so könnte man da ja einen Zusammenhang vermuten... Wäre doch ein schöner Erfolg für HD+, wenn jetzt Geräte für alle Kunden in Deutschland grundverkrüppelt werden, nur damit einige wenige keine Werbung vorspulen können... Edit: Hier der Link zum passenden Thread im LG Forum: klick
  2. AW: Akte LG: Neuer Ärger um fehlende Aufzeichnungsfunktionen Das mit den fehlenden Informationen zu den Aufnahmefunktionen scheint wohl kein Problem von LG allein zu sein. Auch die Netzbetreiber (z.B.: Telcolumbus) erwähnen mit keinem Wort, daß es mit den nicht TCeigenen Recordern, Festplattenreceivern und anderen Geräten tw. keine Aufnahmefunktionen gibt. Ich rede hier nicht von dem leidigen HD CI+ Zeugs. Ihre SD Programme sind grundverschlüsselt, genau auch die Premium-PayTV Angebote. Das steht nirgends und wenn man es merkt, ist es meist schon zu spät. Auch z.B. bei Humaxgeräten das gleiche. Der ICordCable wurde mit allen Aufnahmefunktionen teuer an den Mann gebracht. Die Internetseite wurde klammheimlisch nach Wochen geändert und vorher sucht man vergeblich irgend eine Info oder einen kompetenten Ansprechpartner. Da ist es auch schon zu spät und kann das Gerät nicht mehr zurück geben. Sowas ist einfach unverschämt und verlogen. Abgesehen davon, was soll denn der Quark mit den Reglementierungen. Man stellt uns alle als Kriminelle hin, als würde jeder diese Programme ""raubkopieren"" wollen. Außerdem bitte, so doll ist das Privatfernsehen ja nicht. Und wer es will, bekommt die Inhalte vermutlich über andere Kanäle. Ich frage mich nur, wieso eigentlich solche Geräte noch für Deutschland produziert bzw. verkauft werden????Jaja ich weiß da gibt es noch die ÖR.Ein Glück
  3. AW: Akte LG: Neuer Ärger um fehlende Aufzeichnungsfunktionen Warum die Hersteller so darauf aus sind,dies zu beachten? Warum stecken sie diese Begriffe nicht mal in den verlängerten Rücken und handeln mehr im Interesse des Verbrauchers. Oder welche Sanktionsmöglichkeiten haben "(Un)rechteinhaber bei Herstellern die verbraucherfreundlicher handeln ? Betroffenen bleibt übrig,denn TV zurückzugeben,wenn diese beweisen können das zum Zeitpunkt des Kaufes mit Produkteigenschaften geworben wurde,die nicht vorhanden sind,oder sie nutzen das Service Menü,wo die VCR Funktion frei schaltbar ist,leider ist eine gleichzeitige Nutzung von Hbbtv dann nicht möglich. (LG-Typisch)
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