Bereits im Dezember sorgte die Axxaro GmbH mit Sitz in Neuenkirchenfür Unmut in der Linux-Szene. Der Distributor der Coolstream-Receiverserie hatte sich die Namensrechte an Neutrino HD gesichert und mahnte fortan Händler ab, die Boxen mit dem alternativen Betriebsystem anboten.
Inzwischen wurde bekannt, dass sich das Unternehmen auch die Namensrechte an Neutrino gesichert hat. In der Linux-Szene herrscht eine Mischung aus Empörung und Wut. Kein Wunder, schließlich wurde das Linux-Betriebssystem Neutrino Anfang dieses Jahrhunderts von pfiffigen Programmierern für die d-box 2 entwickelt. Die Besonderheit: Diese Programmierer schufen Neutrino in ihrer Freizeit und stellten die Software kostenlos allen Nutzern zur Verfügung.
Auch Axxaro mit der Marke Coolstream bedient sich der beliebten Software. Dies stellte auch kein Problem für die Hobbybastler dar. Dass man sich nun aber die Namensrechte an dem Produkt sichert, um diese eventuell sogar juristisch geltend machen zu können, erzürnt viele der Hobbyprogrammierer. In einer Umfrage im Tuxbox-Board, das Neutrino in der Vergangenheit maßgeblich mit entwickelt hat, zeigt die eindeutige Meinung der Nutzer. Über 83 Prozent der Hobbyprogrammierer kritisieren die Markeneintragung.
Axxaro selbst war gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de trotz mehrfacher Nachfragen nicht zur Abgabe einer Stellungnahme bereit. Damit bleibt offen, welche Motivation das Unternehmen verfolgt. Es bleibt zu hoffen, dass durch entsprechende Aktionen das beliebte Alternativbetriebssystem nicht über kurz oder lang zerstört wird.
Bereits im Dezember hatte DIGITALFERNSEHEN.de berichtet, dass eine Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler abmahnt, welche die Marke „Neutrino HD“ in ihren Online-Shops außerhalb der Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall wurden dabei Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.
Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich die Wort- und Bildmarkenrechte an „Neutrino HD“ gesichert hat, wurden besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte einzuhalten und entsprechende Einträge im Shop zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige Kostennote an die Kanzlei zu begleichen. AZbox-Hersteller Smart Innovations reagierte mit einer Umbenennung seines Betriebssystems in AZtrino (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
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