Immer häufiger geraten Online-Händler aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Markenrechts-Verstöße in das Visier von Rechtsanwälten. Aktuell sind zahlreiche Anbieter betroffen, die ihren Kunden im Internet Set-Top-Boxen mit einem bestimmten Linux-Betriebssystem anpreisen.
Wie DIGITALFERNSEHEN.de am Donnerstag aus dem Kreis betroffener Unternehmen zugetragen wurde, mahnt eine Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler ab, welche die Marke „Neutrino HD“ in ihren Online-Shops außerhalb der Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall werden dabei Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.
Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich die Wort- und Bildmarkenrechte an „Neutrino HD“ gesichert hat, werden besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte einzuhalten und besagte Einträge im Shop zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige Kostennote an die Kanzlei zu begleichen.
Zur Erinnerung: Neutrino wurde ursprünglich für die D-Box 2 von findigen Hobbytüftlern entwickelt und stand jahrelang als freies Betriebssystem für diverse Digitalreceiver zur Verfügung.
Update 10.12., 8.03 Uhr: Smart Innovations hat inzwischen auf die Abmahnungen reagiert und die Bezeichnung des Betriebssystems in der eigenen Vermarktung in AZtrino geändert. „Wir möchten uns dafür entschuldigen, falls wir dadurch bei Kunden Verwirrung stiften, allerdings ist es wichtig, dass dadurch Shops und Kunden durch Abmahnungen verschont bleiben“, erklärte ein Mitarbeiter des Unternehmens.
[ar]
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