Verbraucherzentralen pochen auf Recht auf Reparatur

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Computer-Reparatur © Schlierner - Fotolia.com
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Die Verbraucherzentralen drücken beim geplanten „Recht auf Reparatur“ aufs Tempo. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wäre ein Recht auf Reparatur tatsächlich ein Fortschritt“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

„Viele wünschen sich, dass die Geräte länger halten – und nicht kurz nach dem Ende der Gewährleistung kaputt gehen, wie das häufig der Fall ist.“Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte angekündigt, defekte Handys oder andere Produkte solle man künftig leichter reparieren lassen können. Das Vorhaben eines „Rechts auf Reparatur“ ist bereits im Koalitionsvertrag der Ampelparteien verankert.

Nach einer vzbv-Erhebung lassen sich Handys oft nur teuer reparieren. Für die Studie waren 345 Reparatur-Angebote geprüft worden. Für einen Display-Austausch werden demnach bei günstigen Modellen 42 Prozent bis 73 Prozent des Neupreises fällig.

Viele lassen ihr defektes Handy nicht reparieren. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen sagten 47 Prozent der Smartphone-Besitzer, an deren Gerät in den letzten 24 Monaten ein Defekt aufgetreten war, dieses nicht reparieren zu lassen. Von ihnen gibt knapp die Hälfte an, dass dies zu teuer gewesen wäre.

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97 Kommentare im Forum
  1. was will man in den meisten Fällen reparieren lassen? So bald das Mobiltelefon runter fällt, ist es meistens doch nur noch ein wirtschaftlicher Totalschaden.
  2. Display ist natürlich hochpreisig, aber das heutzutage alles verklebt und nicht mehr verschraubt ist und selbst bei einfachen Defekten (loses Kabel z.B.) eine Reparatur quasi nicht mehr möglich ist, ohne das Gehäuse zu zerstören ist schon widersinnig. Überdies sollten die Hersteller Teile für eine gewisse Zeit vorhalten - und zwar wirklich Teile und nicht überteuerte Sets, die wiederum dazu führen, dass von Reparaturen Abstand genommen wird. Wir werden wegkommen müssen (und wollen?) von Wegwerfprodukten ...
  3. Ja, hier müßte es dann auch gewisse Vorgaben geben, dass zB ein Displaytausch max. X % des Neupreises kosten darf. Hatte mal von einem Fall gehört, ein Lautsprecher eines Philips TVs war nach 3 Jahren kaputt. Es gab keinen Ersatzlautsprecher…. Also entweder neues Gerät oder Mono…
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