EU erwägt Verbot von Gesichtserkennung

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Die Europäische Kommission könnte mit einem Weißbuch über Künstliche Intelligenz ein Verbot von Gesichtserkennungstechnologien durchsetzen – zumindest vorübergehend.

Deutschland denkt momentan über automatische Gesichtserkennung an zahlreichen Bahnhöfen und Flughäfen nach – doch die EU-Kommission könnte diese Pläne mit einem Verbot von automatisierten Systemen zur Gesichtserkennung durchkreuzen. Denn die Kommission erwägt Euractiv zufolge ein mehrjähriges Moratorium für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im öffentlichen Raum. Das gehe aus einem Entwurf für ein Weißbuch zum künftigen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU hervor, den die EU-Kommission gegen Ende Februar veröffentlichen wolle.

In dem 18-seitigen Dokument wird auf mögliche Gefahren der KI-Systeme hingewiesen. So könnten beispielsweise Menschen identifiziert werden, die anonym bleiben wollen und staatliche Behörden könnten die Bevölkerung mit der Technik massenüberwachen. Zur Regulierung erwäge die EU-Kommission daher besondere Vorgaben für den Einsatz KI-basierter Gesichtserkennung, sowohl durch private wie staatliche Akteure – etwa ein Verbot für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Die Regelungen sollen die Vorgaben der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) ergänzen, welche bereits jetzt KI-Systeme einschränkt.

Es könnte aber Ausnahmen von dem Verbot geben: Etwa für Forschung und Entwicklung sowie für „Sicherheitszwecke“. Letzteres bedürfe aber einer richterlichen Zustimmung. Da sich die Autoren des Dokuments bewusst sind, dass das Verbot die Entwicklung der KI-Technik hemmen würde, wolle man sich derzeit vor allem auf die volle Umsetzung der entsprechenden DSGVO-Regelungen fokussieren.

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15 Kommentare im Forum
  1. Jetzt lassen wir mal die Kirche im Dorf. Auch wenn die Datenschutzbedenken real sind (besonders das Potenzial für Missbrauch), muss man Gesichtserkennung doch nicht verbieten, auch nicht zeitweise. Ohne diese Technik, wäre die automatische Passkontrolle z.B. in Frankfurt, Amsterdam, etc. nicht möglich und mir gefällt, wie dies meine Ein- und Ausreise vereinfacht und beschleunigt. Ich habe auch kein Problem, in einem US-Flughafen anzukommen und (wo verfügbar) die Gesichtserkennung für Check-In oder am Gate für die Ausreise zu nutzen.
  2. Schon die Bezeichnung Ausnahmen für „Sicherheitsmaßnahmen" zeigt wieder mal, was man von solchen Geistigen Ergüssen in der EK halten kann.
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