Mit der neuen Funktion soll man sich blitzschnell online ausweisen können. Dadurch wird unter anderem die Aktivierung von SIM-Karten erleichtert.
Kontaktloses mobiles Bezahlen per Smartphone ist nicht nur in Zeiten von Corona praktisch. Für diese und andere Anwendungen ist jedoch eine Identifikation nötig, schließlich besteht sonst die Gefahr des Datenmissbrauchs. Vodafone will das digitale Ausweisen nun mit seinem neuen eID-Service vereinfachen – nur Sekunden soll der Vorgang dauern.
Zunächst nur Aktivierung von Prepaid-Freikarten
Noch ist der Service begrenzt. Nur Vodafone-Kunden, die eine neu erworbene Prepaid-Freikarte oder einen CallYa Digital-Tarif aktivieren möchten, können sich dafür ab sofort zusätzlich zum Video-Ident-Verfahren auch mit dem eID-Service digital bei Vodafone identifizieren. Weitere Anwendungsmöglichkeiten sollen aber bald folgen.
Der eID-Service wird zusammen mit den Partnern Deutsche Post und WebID angeboten. WebID bindet ab sofort den eID-Service von AUTHADA über ihre Integrationsplattform GTTP (Global Trust Technology Platform) an. Vodafone-Kunden, die sich mit der digitalen Lösung identifizieren, werden automatisch in die Identifizierungs-App geleitet und dort Schritt für Schritt durch den Prozess beim Ausweisen geleitet. Das Smartphone wird zum Lesegerät des elektronischen Personalausweises. Nutzer, die diese digitale Lösung via App verwenden, benötigen folgende Dinge: einen neuen Personalausweis mit aktiviertem Chip, ein Android-/iOS-Smartphone mit NFC-Funktion und die Ident-App.
So funktioniert die digitale Identifizierung
- Identifizierungsart „eID“ auswählen
- Identifizierung starten, mit dem neuen Personalausweis mit aktiviertem Chip
- PIN bereithalten, Smartphone an Ausweis halten
- Ident-App liest Daten aus
- Bestätigung durch PIN-Eingabe
- Prepaid-Freikarte in Echtzeit sofort aktiviert
BSI zertifiziert Sicherheit
Der eID-Service baut auf der eID-Funktionalität des elektronischen Personalausweises auf. Mittels eines NFC-fähigen Smartphones werden Personen in Sekunden aus der Ferne oder vor Ort identifiziert. Dies erfolge rechtssicher auf Grundlage deutscher und EU-Gesetzgebung. Außerdem sei der Vorgang anwendungssicher, denn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziere diese Lösungen.
Bildquelle:
- Smartphone-Handy-Hand: © Gerhard Seybert - Fotolia.com