Straftaten im All: Für künftige Reisen zum Mond will Kanada in Bezug auf seine Astronauten das eigene Strafrecht anwenden können. Es soll künftig unter anderem auf der Oberfläche des Erdtrabanten gelten.
Ein Entwurf zur Anpassung des Strafgesetzes passierte in dieser Sitzungswoche das Unterhaus des kanadischen Parlaments in Ottawa, wie kanadische Medien berichteten.
Laut den geänderten Passagen, die etwa die Rundfunkanstalt CBC veröffentlichte, werden Verbrechen etwa von kanadischen Astronauten während Weltraumfahrten behandelt, als wären sie auf kanadischem Boden begangen worden. Das gilt laut der Gesetzesanpassung dann explizit auch auf der geplanten Raumstation „Lunar Gateway“ und dem Mond selbst. Eine frühere Anpassung hatte bereits die Raumstation ISS als gültigen Rechtsraum miteingeschlossen.
Kanada bereitet damit seine Beteiligung am Nasa-geführten Artemis-Programm vor. Dabei ist die kanadische Raumfahrtbehörde CSA nicht nur mit der Entwicklung von Raumstations-Technik involviert, auch soll ein kanadischer Astronaut bei einem geplanten bemannten Flug zum Mond an Bord sein. Die Mission Artemis II, die spätestens im Mai 2024 starten soll, soll zunächst den Mond umrunden.
Bei der anschließenden Mission „Artemis III“ sollen Astronauten auf dem Erdtrabanten landen.
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