Original-Videoaufnahmen der Mondlandung werden versteigert

5
110
Bild: © jim - Fotolia.com
Bild: © jim - Fotolia.com

Zum 50. Jahrestag der Mondlandung sollen in New York die Original-Videoaufnahmen des geschichtsträchtigen Ereignisses versteigert werden.

Die drei Filmrollen, auf denen insgesamt 2 Stunden und 24 Minuten lang zu sehen ist, wie Neil Armstrong und Buzz Aldrin als erste Menschen den Mond betreten, könnten bei der Auktion am 20. Juli bis zu zwei Millionen Dollar (etwa 1,7 Millionen Euro) einbringen, teilte das Auktionshaus Sotheby’s am Freitag in New York mit.
 
Die Aufnahmen seien von der Nasa selbst während der Mondlandung am 20. Juli 1969 erstellt worden und seitdem nur dreimal angesehen worden sein, deswegen handele es sich um die schärfsten und am wenigsten technisch veränderten Bilder, hieß es vom Auktionshaus.

Die drei Filmrollen waren in einem Stapel von insgesamt 1150, die der Ingenieur Gary George 1976 bei einer Auktion der US-Raumfahrtbehörde Nasa für 217,77 Dollar kaufte. Weder die Nasa noch Käufer George vermuteten die Aufnahmen in dem Stapel, aber Jahrzehnte später entdeckte der Ingenieur sie zufällig und hat sie nun zum Verkauf freigegeben.
 
Bei der Auktion am 20. Juli will Sotheby’s noch zahlreiche weitere Erinnerungsstücke aus der Raumfahrtgeschichte versteigern. Bereits zwei Tage zuvor will Konkurrent Christie’s rund 200 Raumfahrt-Objekte unter den Hammer bringen – unter anderem das Original-Handbuch des „Apollo 11“-Mondlanders, das bis zu neun Millionen Dollar einbringen könnte. [dpa]

Bildquelle:

  • Technik_Raumfahrt_Artikelbild: © jim - Fotolia.com
5 Kommentare im Forum
  1. Klingt wie ein Märchen. So bescheuert, mit so einem brisanten Thema, kann doch die NASA nicht sein. Warum darf man nicht maehr als zwei Millionen bieten, dann ist es doch keine Versteigerung.
  2. darf man doch.... es ist nur ne Schätzung, dass bis 2 Mio. drin sind. Tja an der Archivierung wurde oft geschlampt, daher wundert das einen nicht. Die BBC hat ihre Aufzeichnung der Übertragung aus Versehen komplett gelöscht...
  3. "bis zu" ist aber eindeutig eine Abgrenzung nach oben !! Wenn mir gesagt wird, ich darf bis 440 Euro dazu verdienen, dann sind schon 441 nicht zulässig.
Alle Kommentare 5 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum