Bisher noch ohne Erfolg: Die noch relativ junge Wagenknecht-Partei zieht für Teilnahme an der Europawahl-Sendung „Wahlarena“ vor die nächste Instanz.
Muss der WDR eine neu gegründete Partei zu einer Wahlarena einladen? Das Verwaltungsgericht Köln sagt nein. Jetzt müssen die obersten NRW-Verwaltungsrichter die Frage klären.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) setzt seinen Kampf um die Teilnahme an einer ARD-Wahlsendung fort. Die Partei hat vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt. Die Richter in der Vorinstanz hatten zuvor im Eilverfahren entschieden, dass der Spitzenkandidat der Wagenknecht-Partei für die Europawahl nicht in die Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ am 6. Juni eingeladen werden muss. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin sei der Eilantrag des BSW am 31. Mai in Münster eingegangen. Der zuständige 13. Senat werde rechtzeitig entscheiden, so das OVG am Montag.
Ohne Wagenknecht-Partei? ARD-„Wahlarena 2024 Europa“ schon am Donnerstag im TV
Laut dem Verwaltungsgericht in Köln hat der WDR das Recht, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen selbst auszusuchen. Der Sender biete dem BSW in anderen Sendungen ausreichend Gelegenheit, die Wähler zu erreichen. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne die neu gegründete Partei BSW bislang zudem noch nicht vorweisen.
Zu der Sendung sind Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken eingeladen. Der federführende WDR erklärt dies den Angaben zufolge damit, dass diese Parteien bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten seien und in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügten. Das BSW sieht sich dagegen durch den Ausschluss in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt.