ZDF muss Wahlwerbespot von Satirepartei „Die Partei“ senden

8
424
Deutschlandkarte mit "Wahl 2025" ZDF-Logo
Foto: ZDF/ Brand New Media

Die Meinungsfreiheit überwiegt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung, dass das ZDF den „Die Partei“-Wahlwerbespot senden muss.

Das ZDF muss einen Wahlwerbespot der Satirepartei „Die Partei“ im Bundestagswahlkampf laut einer Gerichtsentscheidung ausstrahlen. Das Verwaltungsgericht Mainz verpflichtete das Zweite Deutsche Fernsehen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, den Beitrag zur vorgesehenen Sendezeit am heutigen Samstag, den 15. Februar gegen 17.35 Uhr auszustrahlen.

Gegen die Entscheidung hätte der Sender Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einreichen können, verzichtet darauf aber, wie eine Sprecherin mitteilte. Das ZDF sei daher verpflichtet, den Spot zu senden.

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

ZDF könnte Wahlwerbespots wegen schwerem Gesetzesverstoß ablehnen

Es gebe einen grundsätzlichen Anspruch auf Ausstrahlung von Wahlwerbung für politische Parteien für die bevorstehende Bundestagswahl. Dieser bestehe jedoch nicht schrankenlos, erklärte das Gericht in seiner Begründung. Er dürfe von einer Rundfunkanstalt zurückgewiesen werden, wenn der Wahlwerbespot offenkundig gegen Gesetze verstoße und dieser Verstoß schwer wiege. Ein solcher Fall sei bei dem vom ZDF beanstandeten Teil der vorgelegten Wahlwerbung aber nicht anzunehmen.

Wahlwerbespot stellt Bezug zu Unionskanzlerkandidat Merz her

CDU-Chef: Friedrich Merz
© Deutscher Bundestag / Fotograf/in: Xander Heinl / photothek

Die Sequenz des Wahlwerbespots deutet nach Angaben des Verwaltungsgerichts eine fiktive Vergewaltigungshandlung unter Umkehr des typischen Rollenbildes von Gewalttätigkeiten in Partnerschaften an und stellt einen Bezug zu Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz her.

Für den durchschnittlichen Betrachter sei eindeutig erkennbar, dass es sich um eine satirische Überzeichnung handele, argumentierte das Verwaltungsgericht. Der Wahlwerbespot könne nur dahingehend verstanden werden, dass er sich gegen sexualisierte Gewalt generell und auch in der Ehe wende. Daher überwiege in der Abwägung noch die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit als politische Partei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Eheleute Merz.

Text: dpa / Redaktion: Felix Ritter

Auch interessant:

Bildquelle:

  • df-friedrich-merz: Deutscher Bundestag
8 Kommentare im Forum
  1. "Die Partei" ist keine Satire-Partei, sie bedient sich nur satirische Wahlwerbespots. Das ist schon ein Unterschied.
  2. Das ZDF hätte diesen Mumpitz einfach ohne dieses unnötige Tamtam senden sollen. So wurde und wird aber möglicherweise diesen Kasperverein nur wieder unnötige Aufmerksamkeit geschenkt.
Alle Kommentare 8 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum