Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Position von Plattformbetreibern wie YouTube gestärkt. Sie sind demnach grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzerinnen und Nutzer rechtlich geschützte Inhalte hochladen, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Richterspruch hervorgeht.
Die Anbieter müssen demnach aber gegen die Inhalte vorgehen, sobald sie darauf aufmerksam werden. Zudem könnte ein Betreiber Schwierigkeiten bekommen, „wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen“, heißt es (Rechtssachen C-682/18 und C-683/18).
Hintergrund sind zwei Fälle, die derzeit vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Ein Musikproduzent war wegen hochgeladener Konzertmitschnitte gegen YouTube vorgegangen, zudem liegt ein Verlag mit der Plattform Uploaded im Rechtsstreit. Es würde aber keine „öffentliche Wiedergabe“ nach EU-Recht durch die Betreiber der Internetdienste vorliegen, solange sie beispielsweise die Inhalte „unverzüglich“ löschen, nachdem sie Kenntnis von diesen erlangt hätten, und solange sie technischen Maßnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen wirksam und glaubwürdig zu bekämpfen.
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