Die Bundesländer machen gemeinsame Sache: Eine unscheinbare Klausel in einem neuen Staatsvertrag soll künftig das öffentliche Bewerben von einfacher Pornografie verbieten.
Nicht vor den Kindern! Die Bundesländer wollen eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV): Werbung für einfache Pornografie soll nur noch in geschlossenen Benutzergruppen zugelassen und damit aus Öffentlichkeit verschwinden. Nach einem ersten gescheiterten Versuch im Jahr 2015 wurde nun die entsprechende Klausel erneut in einer Gesetzesinitiative eingefügt – allerdings versteckt im Entwurf für einen Medienstaatsvertrag, den die Regierungschefs der Länder bereits im Dezember beschlossen haben.
Nur ein einziger unscheinbarer Satz auf Seite 120 des langen Papiers soll in Paragraf 6 JMStV eingefügt werden: „Gleiches gilt für Werbung für unzulässige Angebote.“ Nur im Vergleich mit der alten Fassung der Jugendmedienschutz-Bestimmungen wird klar, dass diese Ansage Reklame für pornografische Inhalte mit indizierten Inhalten der schwarzen Liste der zuständigen Bundesprüfstelle gleichsetzt.
Die veränderte Klausel bezieht sich hauptsächlich auf die strengere Regulierung von Internet-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten. Künftig müsse also ein Betreiber von Telemediendiensten sicherstellen, dass die Porno-Reklame nur für Erwachsene nach einer strengen Altersprüfung mit ausreichender Verifikation zugänglich wird. Für entsprechende technische Sicherungsmaßnahmen sei zu sorgen.
Mit dem Verbot der Pornowerbung wollen die Länder Kinder und Jugendliche vor den ausgehenden Gefahren solcher Inhalte beschützen. Durch Reklame würden sie andernfalls auf die Inhalte aufmerksam gemacht werden und ein Interesse daran entwickeln. Ob eine solche Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wirklich den Zugriff von Kindern und Jugendlichen auf Pornografie im Internet verhindert, ist allerdings stark zu bezweifeln, denn auch über Suchmaschinen könnten sich Kinder und Jugendliche über die Eingabe einschlägiger Suchbegriffe weiter einfach Zugang auch zu pornografischen Inhalten verschaffen.
Der übergeordnete „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“ soll aufgrund der Vorgaben der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bereits im September 2020 in Kraft treten, wenn er nicht durch etwaige Gegner gekippt wird.
Bildquelle:
- pornowerbung: Richard W. Schaber