Bei der Kündigung eines viel genutzten Abo-Modells von Adobe werden 50 Prozent des Restbetrags fällig. Die US-Regierung sieht Verbraucher damit überrumpelt. Der Software-Konzern wehrt sich.
Die US-Regierung wirft dem Photoshop-Anbieter Adobe vor, Verbraucher in eine Abo-Falle zu locken, und zieht deswegen vor Gericht. Im Mittelpunkt der Klage steht die Gebühr, die Adobe bei vorzeitiger Kündigung eines Jahres-Abos mit monatlicher Zahlung verlangt. Dabei werden 50 Prozent des restlichen Vertragswerts fällig.
Adobe weise beim Abo-Abschluss nicht angemessen auf diese Zahlung hin, sondern verstecke sie im Kleingedruckten sowie in Textboxen und hinter Links, hieß es in der am Montag eingereichten Klage. Erst beim Kündigungsversuch werde die Gebühr offensichtlich – und sie halte „Verbraucher in Abonnements gefangen, die sie nicht mehr wollen“. Adobe verstoße mit der Vorgehensweise gegen US-Gesetze zum Verbraucherschutz.
50 Prozent-Gebühr bei Adobe-Abo auch in Deutschland fällig
Adobe konterte, man sei transparent bei den Abo-Bedingungen und biete ein einfaches Kündigungsverfahren. Das Unternehmen werde die Vorwürfe vor Gericht entkräften. Auch in Deutschland kann man bei Adobe einen Jahresvertrag mit monatlicher Abrechnung nur in den ersten 14 Tagen nach Abschluss kostenlos kündigen. Danach wird die 50-Prozent-Gebühr fällig.
Adobe begann vor mehr als einem Jahrzehnt den Umstieg vom Verkauf seiner Kreativ-Software auf ein Abo-Modell. Die Abonnement-Erlöse machen inzwischen einen Großteil des Geschäfts aus. Das ist auch ein allgemeiner Trend in der Software-Branche. Allerdings sind die Abos oft monatlich kündbar. Auch Adobe hat ein solches Modell – es kostet jeden Monat aber deutlich mehr als bei einem Jahresvertrag.
Text: dpa / Redaktion: Felix Ritter
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