Unverständnis bei ARD, ZDF und Vaunet wegen geplanter Urheberrechtsreform

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Streaming, Sender, Fernbedienung © Artur Marciniec - Fotolia.com
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Ungewöhnlich einig sind sich Private und Öffentlich-Rechtliche bei ihrer Haltung gegenüber der von der Bundesregierung geplanten Urheberrechtsreform.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hatte am Dienstag, den 13. Oktober, einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes veröffentlicht. Das Urhebervertragsrecht ist für alle Sender, die geschützte Inhalte nutzen und produzieren, selbstredend von zentraler Bedeutung. Es wurde erst vor rund zwei Jahren reformiert und war Vorbild für die europäischen Regelungen, die es in deutsches Recht umzusetzen gilt.

Der jetzige Entwurf setzt die Vorgaben der Richtlinie nach Ansicht von ARD, ZDF und Vaunet jedoch ohne Grund überschießend einseitig zu Lasten der Verwerter um, ohne dass damit entsprechende Vorteile für die Kreativen verbunden wären. Der Vorschlag würde einem gerechten Interessenausgleich widersprechen, so die Sendeanstalten-Seite. Rechtsunsicherheiten und -streitigkeiten seien dadurch vorprogrammiert. Die Allianz aus Öffentlich-Rechtlichen und Privaten sieht gar den Produktionsstandort Deutschland in seiner Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig geschädigt, sollte das Gesetz in geplanter Form kommen.

Weiter enthalte der Entwurf rechtlich bedenkliche proaktive und rückwirkende Berichtspflichten für Sender, Produzenten und Verwerter gegenüber einer unüberschaubaren Vielzahl an Mitwirkenden an Audio- und audiovisuellen Inhalten. Diese führten zu immensem bürokratischem Aufwand mit hohen Mehrkosten, die in keinem Verhältnis zu möglichen Vorteilen für diese Mitwirkenden stehen. ES wird von Seiten der Sender außerdem darauf hingewiesen, dass, wenn Kosten in Administration fließen, sie nicht mehr in Inhalte investiert werden könnten.

ARD, ZDF und Vaunet stellen hierzu ausdrücklich klar, dass es nicht darum geht, den Status quo des deutschen Rechts zu Lasten der Kreativen einzuschränken. Benötigt würden nach ihrer Ansicht jedoch Regelungen, die den Besonderheiten der Branche Rechnung tragen. Auch ein neuer sogenannter „Direktvergütungsanspruch“, den Kreative für lizenzierte Inhalte unmittelbar gegen Plattformen über Verwertungsgesellschaften geltend machen können, beeinträchtigt laut den TV-Anstalten die bestehenden gesetzlichen Wertungen und die darauf aufbauenden Lizenz- und Geschäftsmodelle der Film- und Fernsehbranche, da er die Gefahr von Doppelvergütung birgt.

Dieser Anspruch, den die europäische Richtlinie auch gar nicht vorsieht, sollte ersatzlos gestrichen werden, so die „TV-Allianz“ in einer Mitteilung vom Dienstagnachmittag.

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  • Streaming-Fernsehen-Fernbedienung: © Artur Marciniec - Fotolia.com
2 Kommentare im Forum
  1. Man glaubt es kaum, die, gemeinsam, unglaublich. Sonst ist es doch immer anders das Vaunet über die Öffis hetzt und schimpft und fordert was die Öffis machen dürften und was nicht, und indirekt am liebsten vom Markt verschwinden sollten.
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