Die AfD-Fraktion hat eine Unterlassungsverpflichtung gegenüber der „Tagesschau“ erwirkt. Ein Bericht über die Bundestagsabstimmung zur Fluthilfe wurde nachträglich überarbeitet.
Die „Tagesschau“ hatte am 7. September in ihrer 20-Uhr-Ausgabe behauptet, dass alle Fraktionen außer der AfD-Fraktion dem Fluthilfefonds zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe zugestimmt hätten. Diese Darstellung entspreche nicht dem tatsächlichen Verlauf der Sitzung, hatte die Fraktion vergangene Woche kritisiert (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Ein sogenanntes Omnibusverfahren bei der Abstimmung wurde in dem „Tagesschau“-Bericht nur verkürzt wiedergegeben.
Inzwischen hat der für die „Tagesschau“ zuständige NDR die verlangte Unterlassungserklärung unterzeichnet, teilte die AfD-Fraktion am Freitag mit. Die Nachrichtensendung habe sich damit verpflichtet, nicht weiter zu behaupten, die AfD-Fraktion hätte bei der Bundestagsabstimmung dem Fluthilfefonds nicht zugestimmt.
Die betroffene Ausgabe der „Tagesschau“ sei in der Mediathek inzwischen bearbeitet und mit einem Hinweis versehen worden. Auch den Beitrag des „Faktenfinders“ der „Tagesschau“, in dem die Kritik der AfD an der Berichterstattung als „irreführend“ bezeichnet worden war, habe man mittlerweile gelöscht, teilt die Fraktion Ende der letzten Woche mit.
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