Streit zwischen RBB und Verlegern beendet – Sender akzeptiert Urteil

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Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Ein jahrelanger juristischer Streit zwischen regionalen Presseverlagen und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zu Online-Angeboten des Senders ist beendet.

Das Ende des Streits teilten der öffentlich-rechtliche ARD-Sender und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) am Freitag unabhängig voneinander in Berlin mit. Der RBB zog seine Berufung zurück. Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte dies, das Urteil des Landgerichts Potsdam ist rechtskräftig.

In dem Streit, der sich über mehrere Instanzen gezogen hatte, ging es darum: Die Verleger hatten vor Jahren geklagt, dass einige Inhalte auf der RBB-Webseite presseähnlich seien. Das sah das Landgericht auch so. Der zwischen den Bundesländern geschlossene Medienstaatsvertrag legt den Rahmen für Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender fest. Demnach dürfen sie nicht presseähnlich sein, Schwerpunkt sind Bewegtbild und Ton, Text darf nicht im Vordergrund stehen. Das Ganze soll auch die Medienvielfalt in Deutschland stärken.

Die Klage bezog sich auf den Stand der Webseite von vor einigen Jahren. RBB-Intendantin Patricia Schlesinger teilte mit: „Die technische und inhaltliche Entwicklung unserer Online-Nachrichtenangebote ist in den vergangenen fünf Jahren über diesen Streit hinweggegangen. Dem RBB liegt definitiv mehr an einer guten Zusammenarbeit mit den Verlagen als an diesem Gerichtsprozess, deshalb haben wir das Verfahren nun beendet.“

RBB-Chefredakteur David Biesinger sagte: „Wer die aktuelle Nachrichtengebung von rbb24.de im Netz und der App mit dem vergleicht, was 2017 von den Verlagen bemängelt wurde, wird wenig Ähnlichkeiten feststellen.“

Eine BDZV-Sprecherin teilte mit: „Diese Entscheidung bestätigt unsere Auffassung, dass das Angebot des RBB, aber auch einige vergleichbare Telemedien anderer Rundfunkanstalten, in wichtigen Teilen gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen oder immer noch verstoßen dürften.“ Dem Urteil komme auch mit Blick auf die laufende Debatte um den neuen Rundfunkauftrag, den die Länder reformieren wollen, erhebliche Bedeutung zu.

Text: dpa/ Redaktion: JN

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