Steigt der Rundfunkbeitrag? – Länder halten sich zurück

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18,36 Euro zahlen Haushalte und Firmen monatlich als Rundfunkbeitrag für die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Es bleibt unklar, wie sich die Höhe perspektivisch entwickelt.

Die Entwicklung der Rundfunkbeitragshöhe im nächsten Jahr bleibt weiter unklar. Die Bundesländer veröffentlichten einen vorläufigen Entwurf für eine Reform, mit der sie Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks effizienter machen wollen. „Die Finanzierungsfragen werden im Oktober auf der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen“, teilte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit.

Zur Reform zählt auch die Reduzierung von TV-Kanälen und Radioprogrammen. Nun startet eine Anhörungsphase. Perspektivisch könnte die Reform nach Angaben aus der Rundfunkkommission der Länder im Sommer 2025 in Kraft treten.

Zu wenig Rückhalt für einen höheren Rundfunkbeitrag?

Eigentlich soll der Rundfunkbeitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs hatten schon vor vielen Monaten signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden – und sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür. 

Das Problem: Alle Länderchefs und alle Länderparlamente müssen einer Erhöhung zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Bei der aktuellen Beitragsperiode hatte im Vorfeld Sachsen-Anhalt die Erhöhung blockiert. Die Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das im Sommer 2021 die Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durchsetzte.

Text: dpa/ Redaktion: JN

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4 Kommentare im Forum
  1. Man sollte eh mal hinterfragen, ob die Bezeichnung "Rundfunkbeitrag" überhaupt in diesem Kontext noch Bestand hat? Denn dieser hat mit dem eigentlichen Medium Rundfunk so erstmal gar nichts mehr zu tun. Ich würde den eher als "Haushaltsabgabe" bezeichnen, da dies eher passender ist.
  2. Da kann ich dir nicht zustimmen. Vielmehr sollte mit dem Rundfunkbeitrag ein ordentlicher und unabhängiger Rundfunk veranstaltet werden, auf den man sich verlassen kann, und keine Videoclipportale oder sonstige Onlinespielereien Im Internet sind ausreichend Informationen aus allerlei unterschiedlichen Quellen zu finden. Wir brauchen genausowenig ein öffentlich-rechtliches Internetangebot, wie eine öffentlich-rechtliche Tageszeitung. Wäre bei der Gründung der Bundesrepublik die Veranstaltung von Rundfunk schon einfach und kostengünstig gewesen, dann hätten wir schon damals unterschiedliche Anbieter gehabt und die Notwendigkeit eines ÖRR wäre gar nicht da gewesen. Deswegen also immer im Hinterkopf behalten, warum wir dieses Konstrukt überhaupt haben.
  3. Es geht eher um die Bezeichnung an sich. Denn die ist seit den letzten Reformen recht unpassend! Wenn jemand keinerlei Rundfunkgeräte im Haushalt hat, muss trotzdem zahlen, weil er anstelle ein Rundfunkgerät eine Wohnung vorhält! Daher die deutlich besser passende Bezeichnung "Haushaltsabgabe". Und der Vorwand "es könnte ja" zieht hier nicht. Denn dann könnte ich z.b. genauso gut Kindergeld beantragen, denn es kann ja schnell passieren, dass ich Kinder Adoptiere oder eine Frau Heirate, die Kinder mitbringt.
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