Wie die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg mitteilte, gibt der Sender Schwarz Rot Gold TV seine Rundfunklizenz zurück.
Zum 1. April 2024 wird der Sendebetrieb von Schwarz Rot Gold TV eingestellt. Als Hintergrund nennt die LFK die Tatsache, dass der Sender seit September 2023 sein Programm über Satellit ausstrahlte und dabei Inhalte des Mediums AUF1 verbreitete. Schwarz Rot Gold TV (SRGT) räumte dem österreichischen Online-Angebot mehrere Stunden Sendezeit im TV-Programm gegen Entgelt ein (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Im November 2023 hatte man dieses Vorgehen untersagt. Laut einer gemeinsamen Kommission der Landesmedienanstalten für Zulassung und Aufsicht (ZAK) war in dieser Konstellation nämlich die redaktionelle Hoheit der SRGT GmbH über das eigene Programm nicht mehr gegeben, erinnert die LFK. Dies stelle einen Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung gemäß Paragraph 8 Absatz 7 des Medienstaatsvertrags dar. Der Verstoß sei allerdings rein formell, eine Prüfung der Inhalte von AUF1 sollen bei der Entscheidung der ZAK keine Rolle gespielt haben, heißt es in der Pressemitteilung vom Freitag.
Schwarz Rot Gold TV hatte AUF1-Inhalte gegen Entgelt ausgestrahlt
AUF1 gilt verschiedenen Medienberichten zufolge als rechte, verschwörungstheoretisch geprägte Plattform. Die „Tagesschau“ hatte dazu etwa vor wenigen Wochen Josef Holnburger vom Center für Monitoring, Analyse und Strategie folgendermaßen zitiert: „Dort gibt es ein Programmangebot, das man als geschlossen verschwörungsideologisch und rechtsextrem bezeichnen könnte. Es wird zum Beispiel gesprochen von der Giftspritze, der Lügenpresse, von Chemtrails, der Corona-‚Plandemie‘. Das wird bei AUF1 konstant ausgestrahlt und angeboten.“ Bezeichnungen wie „Schwurbler, Rechtsextreme und Fakesender“ sieht AUF1 derweil laut eigenen Angaben im Netz „höchstens als Ansporn und Bestätigung“ und weist Extremismus-Vorwürfe in seiner Selbstbeschreibung zurück.
Die unzulässige Themenplatzierung von Schwarz Rot Gold TV soll laut LFK gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraph 115 Absatz 1 Nummer 8 des Medienstaatsvertrags darstellen, führt die LFK weiter aus. Eine Geldstraße ist die Folge. Über die Details des Prozesses hatte DIGITAL FERNSEHEN bereits im November des vergangenen Jahres berichtet. Der Geschäftsführer des Senders soll das gegen ihn verhängte Bußgeld im niedrigen sechsstelligen Bereich akzeptiert haben, kann man der Pressemitteilung entnehmen. Beide Bescheide der LFK seien rechtskräftig.
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