Ruth Moschner appelliert wegen Belästigungen an Regierung – Strafverfolgung ein „Armutszeugnis“

0
755
Ruth Moschner © obs/ProSieben/Bern Jaworek
© obs/ProSieben/Bern Jaworek

Die Fernsehmoderatorin Ruth Moschner (45) hat an die Bundesregierung appelliert, Netzkriminalität schärfer zu bekämpfen.

„Wer im Netz für eine Straftat keine Konsequenzen tragen muss, stumpft ab“, schrieb Moschner („The Masked Singer“, „Buchstaben Battle„) in einem am Dienstag veröffentlichten Offenen Brief an das Innen- und das Justizministerium sowie die Staatsanwaltschaft Berlin.

Sie berief sich auf eigene Erfahrungen mit wiederholten, unerbetenen und zudem sexuellen Direktnachrichten von mehreren Nutzern auf ihrem beruflichen Instagram-Konto. Moschner zitierte dabei die vulgären und beleidigenden Formulierungen.

Ruth Moschner wurde Opfer von unerbetenen sexuellen Nachrichten

Die Nachrichten habe sie angezeigt – die Ermittlungen wurden demnach eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Das Netzwerk gab laut Moschners Brief die Daten nicht heraus. Sie betonte, es sei wichtig, dass die Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wie geplant im Februar in Kraft trete. „Ich halte das Inkrafttreten dieser Norm für zwingend geboten, da ich leider selbst erfahren musste, dass die derzeitige Strafverfolgung von Netzkriminalität ein Armutszeugnis für dieses Land ist.“

Die Staatsanwaltschaft Berlin widersprach Moschners Vorwurf, die Behörde habe sich keine Mühe gegeben. „Das ist falsch“, sagte Sprecher Martin Steltner. Die Reaktionen von Facebook (zu dem Instagram gehört) hängen laut Steltner erfahrungsgemäß von der Schwere des Delikts ab. Bei Beleidigungen seien die Erfolgsaussichten gleich null.

„Derzeitige Strafverfolgung von Netzkriminalität ein Armutszeugnis“

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt für alle Betreiber sozialer Netzwerke. Unter anderem ist vorgesehen, künftig die Meldewege für Beschwerden zu vereinfachen. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, alle notwendigen Daten inklusive Rechner-Adressen zur Ermittlung von mutmaßlichen Straftätern herauszugeben. Für soziale Netzwerke reicht es künftig nicht mehr aus, strafbare Inhalte lediglich zu löschen. Mit der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes müssen sie diese dann auch an das Bundeskriminalamt melden.

Moschner redete mit dem Kabarettisten Torsten Sträter bereits im vergangen Herbst in dessen Sendung sehr offen und entschieden über dieses Thema.

https://www.youtube.com/watch?v=nXYg1eIf7xY&ab_channel=NickSundance

Bildquelle:

  • ruthmoschner: obs/ProSieben/Bern Jaworek
Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert