Die Planung einer die Struktur öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend betreffenden Reform schreitet voran. Die Länder arbeiten einen Plan zur Rundfunkreform aus, dessen Umrisse jetzt bekannt werden.
Die Bundesländer wollen weniger Radioprogramme im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Wir werden die Hörfunkprogramme reduzieren“, sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab, der Deutschen Presse-Agentur. Welche Programme und Sender das betreffen wird, wurde nicht öffentlich bekannt. Der Hessische Rundfunk (HR), der zur ARD gehört, hatte bereits angekündigt, dass er langfristig die Zahl seiner bisher sechs Radioprogramme reduzieren wolle. SPD-Politikerin Raab, die auch rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin ist, ergänzte, man rede im Länderkreis zudem über eine Reduzierung der TV-Spartensender und eine Begrenzung der Apps.
Die Bundesländer arbeiten derzeit an einer Rundfunkreform. Hierfür grundlegend sind auch Forderungen aus dem Kreis der Länder, dass die Öffentlich-Rechtlichen kosteneffizienter aufgestellt sein sollten. In Deutschland beauftragen die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und legen dessen grobe Struktur mit Sendern per Staatsvertrag fest. Um Programminhalte der Sender gehe es nicht, das haben die Häuser mit Blick auf die Pressefreiheit selbst in der Hand. Die Rundfunkkommission will im Oktober Vorschläge vorlegen. „Wir sind in einem guten und konstruktiven Prozess und werden am Montag weitersprechen“, sagte Raab.
Rundfunkreform: Diskussionen über Finanzierung
Im Rahmen der Rundfunkreform soll ein Reformstaatsvertrag als Dach über Änderungen in insgesamt fünf weiteren Staatsverträgen entstehen: Medienstaatsvertrag – er regelt den gesamten Rundfunk in Deutschland -, ARD-, ZDF- sowie Deutschlandradio-Staatsvertrag. Außerdem soll es um den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gehen, in dem die Höhe des Beitrags festgelegt ist. Details, was die Länder zur Finanzierung konkret vorhaben, wurden noch nicht öffentlich gemacht. Derzeit gibt es eine Debatte in den Ländern darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein sollte. Einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag am 1. Januar 2025 von jetzt 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen, wollen mehrere Landesregierungen nicht folgen. Die Länder können nur gemeinsam einstimmig die Höhe verändern. Der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Rundfunkkommissions-Koordinatorin Raab erläuterte zu der Reform: „Wir werden den Auftrag neu beschreiben – qualitativ und quantitativ: Es soll mehr Interaktion geben, Kooperationen mit Bildungs- und Kultureinrichtungen geben, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mehr Teil des gesellschaftlichen Diskurses werden.“ Weiter gab sie bekannt: „Wir stärken alles, was Zusammenarbeit und Wirtschaftlichkeit angeht.“ Derzeit kann man in der ARD bereits beobachten, dass die Sender verstärkt nach Synergien suchen und Programminhalte in TV und Radio miteinander teilen, um Doppelstrukturen zu vermeiden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Quelle: dpa/ Redaktion: JP
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