Rundfunkbeitrag: Verfassungsrecht verbietet laut BR-Intendant Forderungen von Landespolitikern

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Bayerischer Rundfunk, Ulrich Wilhelm; © Bayerischer Rundfunk
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BR-Intendant Wilhelm mahnt in Richtung Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Haseloff an, das Verfassungsrecht in der Beitragsdebatte zu respektieren.

Im Streit um die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender mahnt der Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, die Einhaltung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit an. Der BR-Chef kritisierte Forderungen etwa aus Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der Debatte um einen höheren Rundfunkbeitrag. „Das ist eine klare Grenzüberschreitung. Das darf nicht miteinander verknüpft werden“, sagte Wilhelm der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in München.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Anhebung des Beitrages von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich empfohlen. Die Ministerpräsidenten waren dem gefolgt. Sachsen-Anhalt enthielt sich. Nötig ist auch die Zustimmung aller 16 Landtage. Die Beitragserhöhung zum nächsten Jahr wäre die erste seit 2009.

BR-Intendant Wilhelm: „Werden sowieso nicht um weitere Einsparungen herumkommen

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) erwartet vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Selbstverpflichtung auf die Sparvorgaben der KEF und die Ansiedlung von ARD-Gemeinschaftsaufgaben im Osten. Innerhalb der ARD ist derzeit eine Kulturplattform im Gespräch.

Der Gesetzgeber habe grundsätzlich einen weiten Spielraum zur Ausgestaltung des Rundfunks, sagte Wilhelm. Das Mittel dafür sei die allgemeine Rundfunkgesetzgebung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe jedoch schon 1994 entschieden, dass die Entscheidung in den Landtagen zur Umsetzung der KEF-Empfehlungen nicht mit konkreten Gegenforderungen verknüpft werden dürfe, betonte Wilhelm. „Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine sehr wesentliche Schutzmauer errichtet, die vermeiden soll, dass der Rundfunk im Zeitpunkt der Beitragsentscheidung selbst Forderungen und Bedingungen einzelner Länder ausgesetzt ist“, sagte er.

Grundsätzlich lehnt Wilhelm eine Stärkung Mitteldeutschlands durch ARD-Einrichtungen nicht ab. „Die Verknüpfung ‚Geld nur gegen Erfüllung einer konkreten Vorgabe‘ erscheint mir allerdings ein unangemessener Umgang mit der Rundfunkfreiheit“, betonte der BR-Chef. „Dann sind wir in dem Bereich, den Karlsruhe zu Recht ausgeschlossen hat“, sagte er. „Die Rundfunkfreiheit ist ebenso wie die Pressefreiheit ein zentrales Gut. Und hier gibt es aus meiner Sicht gerade kein pragmatisches Vorgehen.“

Zugleich betonte Wilhelm die Notwendigkeit des Sparens: „Wir werden sowieso über die nächsten Jahre, auch weil die KEF-Empfehlung sehr moderat ausgefallen ist, um weitere Einsparungen gar nicht herumkommen. Wir werden immerwährend im Umbau sein. Die Digitalisierung tut ein Übriges.“

Bei den nötigen Einsparungen der ARD erwartet der BR-Intendant einen „Gleichklang“ der Kürzungen im Gemeinschaftsprogramm und in den Landesrundfunkanstalten. Denn jetzt schon sei klar: Auch bei der empfohlenen Beitragserhöhung sei dies finanziell nur mit weiteren Kürzungen zu verkraften.

„Ich selber trete nicht für eine einseitige Einsparung bei der Gemeinschaft ein, sondern für einen Gleichklang, also dass wir bei regionalen wie bei nationalen Angeboten gleichermaßen sparen.“ Anders sei die Last für viele Sender nicht zu bewältigen. Wilhelm sagte: „Wir werden das nur einstimmig entscheiden können. Und diese Beschlüsse stehen im späten Sommer an.“

Ihn stimme optimistisch, dass gerade in Zeiten der Corona-Pandemie die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Angebote von einer breiten Mehrheit anerkannt werde. Es seien viele neue Nutzergruppen dazugekommen, gerade auch Jüngere, sagte Wilhelm.

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