Rundfunkbeitrag: So geht der Streit nun weiter

48
2492
Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
© Andrey Popov - stock.adobe.com

Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland blockiert. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Nachdem Sachsen-Anhalt die Anhebung um 86 Cent auf 18,36 Euro blockiert hat, wollen die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach Karlsruhe ziehen. Die rot-schwarz-grüne Koalition in Magdeburg indes muss nach dem erbitterten Koalitionsstreit um den Rundfunkbeitrag zu einem gemeinsamen Pfad zurückfinden und Ruhe in die aufgewühlte Situation bringen.

Der Knall erfolgte am Dienstag: Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kündigte an, den Gesetzentwurf im Landtag abgestimmt mit den Koalitionspartnern zurückzuziehen, der den Staatsvertrag zwischen allen Ländern samt Beitragsplus beinhaltet. Die CDU hatte wiederholt deutlich gemacht, dass sie der Beitragserhöhung auf keinen Fall zustimmen will. Da auch die AfD eine Anhebung ablehnt, hätte die CDU den Schritt theoretisch mit der AfD blockieren können. SPD und Grünen hatten angekündigt, in eine solchen Fall keine Zukunft mehr für das seit 2016 regierende Kenia-Bündnis zu sehen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. Juni 2021 ein neuer Landtag gewählt.

Die Sender reagierten prompt und kündigten an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der genaue Zeitplan blieb zunächst unklar. Auch, ob es möglicherweise ein Eilverfahren geben könnte mit dem Ziel, dass die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar möglicherweise doch noch vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung in Kraft treten könnte.

Deutliche Kritik von der ARD

Von dem ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow kamen gestern deutliche Worte zu dem Konflikt: „Im Verfahren wurde die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage völlig vermischt, was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten. Weder Sachargumente noch die unabhängige Empfehlung der KEF spielten eine Rolle. Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich.“ Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung werde das Programm in ganz Deutschland darunter leiden, hieß es in einer Pressemitteilung.

SWR-Intendant Kai Gniffke verteidigte die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender. „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass sich nicht alle Länder verfassungskonform verhalten“, sagte Gniffke am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Es bleibe den Sendern nun nichts anderes übrig, als nach Karlsruhe zu ziehen.  

In der Kenia-Koalition in Magdeburg wiederum müssen nun die Scherben zusammengekehrt werden. Die Sitzung im Medienausschuss, in der eigentlich das Thema Rundfunkbeitrag behandelt werden sollte, wird an diesem Mittwoch nicht stattfinden.

Bildquelle:

  • GerichtUrteil: © Andrey Popov - stock.adobe.com
48 Kommentare im Forum
  1. Gerade von Tom Burrow der Millionen jährlich einstreicht kommt die Kritik. Hoffentlich geht es nach hinten los.
Alle Kommentare 48 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum