2021 soll der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro monatlich erhöht werden, da sind sich die Bundesländer einig. Bis auf Sachsen-Anhalt. Dessen Staatskanzlei-Chef knüpft eine Zustimmung an Bedingungen.
18,36 Euro im Monat statt bisher 17,50 – so viel soll der Rundfunkbeitrag ab nächstem Jahr kosten. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder am 12. März auf Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) bewilligt, ein entsprechendes Gesetz soll im Juni unterzeichnet werden. Alle 16 Landtage müssen den Rundfunkstaatsvertrag dann billigen – auch nur eine Gegenstimme könnte ihn blockieren.
Könnte diese Rolle Sachsen-Anhalt zufallen? Das Bundesland hat sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz im März als einziges enthalten. Doch Rainer Robra, Chef der anhaltinischen Staatskanzlei, sieht sein Bundesland nicht als Blockierer – sondern als „Sachverwalter der Beitragszahler“, die nur so viel wie zwingend nötig zahlen wollten. Das sagte der CDU-Politiker in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Eine Blockade des Rundfunkstaatsvertrages drohe letztlich nicht. Doch aus Robras Sicht müssen die Anstalten weiter einsparen. Die Enthaltung Sachsen-Anhalts sei eine Warnung an die Intendanten, ihre Anstrengungen dahingehend zu erhöhen. Eine Zustimmung zur Beitragserhöhung knüpft der Politiker an Bedingungen: „Wenn die Anstalten so wirtschaften wie bisher, steht uns Mitte der 2020er-Jahre abermals eine Beitragserhöhung erheblichen Ausmaßes ins Haus. Deshalb brauchen wir jetzt von den Anstalten verbindliche Zusagen, dass sie allen Hinweisen der KEF auf Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeitsreserven nachgehen und die Empfehlungen umsetzen.“
Robra fordert, dass die Öffentlich-Rechtlichen die Forderungen der KEF eins zu eins erfüllen. Als Vergleichsmaßstab gelte der öffentliche Sektor. „Es geht um eine effektive Personalplanung, um Kooperation und Verschlankung der Strukturen, auch der Beteiligungsstrukturen. Wichtig sind auch eine externe Evaluation der Wirtschaftlichkeit und mehr Transparenz bei den Kosten vergleichbarer Programme der Rundfunkanstalten, etwa beim „Tatort“ oder bei Talkshows.“
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