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Betroffene der jüngsten Überschwemmung in Süddeutschland können beim Beitragsservice eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
In Katastrophengebieten bezüglich Überschwemmung ist die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ohne Nachweise ab dem 1. Juni 2024 sowie bis zu sechs Monate rückwirkend möglich. Das Abmeldeformular sowie alle Informationen zum Thema stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung.
So wollen der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio Entlastungen für die Betroffenen der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland ermöglichen. Rundfunkbeitragszahlende in Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde und deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund des Hochwassers nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Beitragskontos beantragen.
Befristete oder dauerhafte Abmeldung möglich
Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann dauerhaft abgemeldet werden.
Um die Abmeldung zu beantragen, kann rund um die Uhr das entsprechende Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de genutzt werden (Abmeldegrund „sonstige Gründe“).
Eine Abmeldung des Beitragskontos ist bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juni 2024 möglich. Betroffene Beitragszahler haben also bis einschließlich November 2024 Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet oder verrechnet.
Keine Nachweis-Pflicht in Katastrophengebieten
Zudem müssen Beitragszahlende aus Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde, bei der Antragsstellung keine gesonderten Nachweise für die Abmeldung ihres Beitragskontos erbringen. Nach derzeitigem Stand betrifft dies ausschließlich Landkreise und Städte in Bayern.
Doch auch Betroffene außerhalb dieser Gebiete können eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Sie müssen dem Antrag entsprechende Nachweise beifügen, aus denen hervorgeht, ob und wie lange das betreffende Objekt durch die Flut unbrauchbar geworden ist. Als Nachweis kann beispielsweise eine Bestätigung der Gemeinde dienen.
Bei finanziellem Engpass Zahlungserleichterungen vereinbaren
Darüber hinaus lassen sich mit dem Beitragsservice jederzeit Zahlungserleichterungen vereinbaren. Wer durch die Flut betroffen ist, kann demnach ein Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge erhalten. Weitere Informationen finden Betroffene in einem ausführlichen Service-Beitrag unter presse.rundfunkbeitrag.de. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spricht allen Betroffenen, insbesondere jenen, die durch die Flut Angehörige verloren haben, sein Beileid aus und sichert eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen zu.
Bildquelle:
- Rundfunkbeitrag3: © Beitragsservice/Ulrich Schepp