Im Juli des kommenden Jahres soll der Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft treten. Vergangene Woche wurde mit der Unterzeichnung durch die Länderchefs begonnen.
Die Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Fast alle Ministerpräsidenten unterzeichneten am Freitag die Änderung des Medienstaatsvertrags, wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Demnach werden drei Länderchefs, die die Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover früher verlassen mussten, ihre Unterschrift in Kürze noch nachholen. Danach muss der Staatsvertrag, der zum 1. Juli 2023 in Kraft treten soll, noch sämtliche Länderparlamente passieren.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen durch die Änderungen eigenständiger entscheiden können, ob sie Spartenkanäle weiterhin als fortlaufendes Programm im TV anbieten oder ob die Angebote mit Blick auf das Nutzerverhalten stärker ins Netz wandern sollten. Die Arbeit der Kontrollgremien soll zudem in den beitragsfinanzierten Sendern von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestärkt werden. Es geht bei den Änderungen auch um die Schärfung des Auftrags der Sender, zu dem auch weiterhin Unterhaltung gehören soll.
In einem späteren zweiten Schritt wollen die Bundesländer, die für Medienpolitik in Deutschland zuständig sind, den Bereich Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformieren.
Text: dpa/ Redaktion: JN
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