Rundfunk-Gremien ringen mit Ländern um Erhöhung des Beitrags

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Rundfunkbeitrag 2025

Einige Ministerpräsidenten stemmen sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Jetzt formiert sich Gegenwind aus den Aufsichtsgremien der Sender.

Der Rundfunkbeitrag soll zum 1. Januar 2025 erhöht werden: Dazu fordert eine Allianz aus den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender die Regierungschefs der Bundesländer auf. Hintergrund ist, dass sich einige Ministerpräsidenten gegen ein Plus stemmen. Dagegen steht die Empfehlung einer unabhängige Expertenkommission (KEF) zur Steigerung von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro. Eigentlich sollen sich die Länder eng daran orientieren, so heißt es.

Rundfunk-Gremien fürchten Einbußen, einzelne Ländern arbeiten an Reformen

Symbolfoto Finanzbedarf ARD
© ARD Presse

In dem am Dienstag veröffentlichten Appell aus den Reihen der Aufsichtsgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio heißt es: „In unseren Aufsichtsfunktionen sehen wir mit Sorge, dass das durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten vorgeprägte Verfahren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten derzeit nicht eingehalten wird.“ Dies führe dazu, dass die Anstalten in der Planung von Investitionen und Produktionen sowie die Beschäftigten und auch die Aufsichtsgremien selbst „ohne klare Zukunftsperspektive wichtige Zeit verlieren“.

Aus den Ländern, die gegen eine Erhöhung sind, hört man hingegen, dass es nicht zu Finanzierungsproblemen kommen würde, wenn der Rundfunkbeitrag nicht zum Jahreswechsel steigt. Derzeit arbeiten die Bundesländer an Reform-Ideen für die Häuser – Politiker setzen auf Einsparpotenziale. Im Herbst wollen Medienpolitiker ein Reformkonzept erarbeitet haben. Die Länder legen in Staatsverträgen den Rahmen mit Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest, der mit dem Rundfunkbeitrag finanziert wird.

Öffentlich-Rechtliche ziehen Klage vorm Bundesverfassungsgericht in Betracht

Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
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Den Appell, der von mehr als 30 unterschiedlichen Gremien-Vertretern unterzeichnet ist, machte die Gewerkschaft Verdi öffentlich. Verdi-Chef Frank Werneke ist selbst Mitglied im ZDF-Fernsehrat. Auf ihn und ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme geht die Initiative demnach zurück. In dem Schreiben heißt es auch: Eine Verschiebung der Umsetzung der moderaten Beitragsempfehlung würde weitere zusätzliche Sparmaßnahmen erfordern, die Funktion, Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Dauer schwächen würden.

Die Autoren machen zudem klar, dass sie – falls der Beitrag nicht steigen sollte – die Umsetzung der Programmaufträge gefährdet sehen. Man könnte sich dann veranlasst sehen, die Senderchefs aufzufordern, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Eine Aushöhlung des rechtsstaatlich festgelegten Verfahrens hilft vor allem den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, heißt es.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits vor Jahren die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft gesetzt. Sachsen-Anhalt hatte sich als einziges Bundesland gegen das Plus gestemmt und eine Erhöhung zunächst verhindert. Die Sender klagten und setzten sich durch.

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67 Kommentare im Forum
  1. Wenn Lobbyisten ihre Felle dvon schwimmen sehen. Warum machen die sich nicht für die versprochen Einsparungen stark? Zu sehen ist davon nichts. Man hört nur was alles noch in Planung ist und Geld kostet. Hoffentlich bleiben die Länder stark und das Verfassungsgericht klopft den ÖR mal auf die Finger. Mit Einsparungen beim Programm drohen was seit Jahren zum Einheitsbrei verkommen ist. Bildungsauftrag erfüllt man mit Talkshows und Musiksendungen auch nicht.
  2. Du bist mal wieder in die Falle der Populisten getappt. Der Auftrag zur Veranstaltung der Rundfunk- und Fernsehangebote kommt von den Länderparlamenten, den muss der Rundfunk erfüllen, sonst verstößt er gegen das Gesetz. Dazu erstellt er zusammen mit den unabhängigen Gremien eine Kalkulation, die von Experten der KEF geprüft und wie immer dann auch gekürzt wird. Der öR Rundfunk kann nicht selbst seinen Auftrag kürzen, der ihm gesetzlich vorgeschrieben ist. Und zur Grundversorgung gehören natürlich auch Talkshows (auch eher billigere Programme) und Musiksendungen. Nur weil Du sowas nicht magst, hat das keine Auswirkung. Wenn das Ganze billiger werden soll, müssen die Politiker sagen, welche Programme nicht mehr veranstaltet werden sollen. Das trauen sie sich aber nicht, daher dreht man sich seit Jahren im Kreis. Man könnte zum Beispiel das ZDF streichen. Dann gibt es aber einen Aufstand in den Altersheimen. Es ist nicht Aufgabe des Rundfunks sich selbst abzuschaffen. Und vielleicht liegt der Einheitsbrei ja auch daran, dass in den letzten 15 Jahren kein ernsthafter Inflationsausgleich mehr gewährt wurde. Das Verfassungsgericht hat schon zweimal darüber geurteilt, dass es die Aufgabe der Länder ist, den Auftrag auszuweiten oder zu begrenzen. Das ist die finanzielle Stellschraube, die die Länder haben. Solange alle Programme weiter beauftragt sind, müssen sie auch veranstaltet werden und die Anstalten haben einen Anspruch auf Finanzierung. Dafür braucht es kein drittes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
  3. Das Verfassungsgericht hat den Öffis bislang nur auf die Finger gehauen bei Adenauers Deutschland-Fernsehen GmbH, es folgte daraus die Entstehung des ZDF. Ansonsten stärkt das Gericht die Öffis in den letzten Jahren dauernd. Und beim Rundfunkbeitrag haben die zuletzt auch recht bekommen als Sachsen-Anhalt die Erhöhung zunächst blockierte. Und insofern werden die auch diesmal recht bekommen. Wenn die Politik mehr Einsparungen möchte, könnten die sowas in den Programmauftrag schreiben und vorgeben wo Schwerpunkte zu sein haben und in dem man bestimmte Dinge nicht mehr beauftragt, kann dann auch eingespart werden.
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