SPD, Grüne und Linke in Berlin wollen die Werbung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in den Blick nehmen.
Im am Montag vorgestellten Koalitionsvertrag halten die Parteien fest: „Gemeinsam mit Brandenburg wird die Koalition zeitnah den RBB-Staatsvertrag novellieren und dabei die gesetzliche Beauftragung seiner Angebote neu normieren. Dazu gehört die Möglichkeit der Werbezeitenreduzierung.“ Nähere Details zu dem Aspekt Werbung teilten die Parteien auf Anfrage zunächst nicht mit.
Der brandenburgische Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur in einer Reaktion: „Sobald die neue Regierung in Berlin im Amt ist, werden wir möglichst bald die 2021 ausgesetzte Novellierung des RBB-Staatsvertrages wieder aufnehmen.“ Anspruch sei es, dem Sender eine klare Zukunftsperspektive zu geben. Alle Änderungen, die dazu beitragen können, werde man sorgfältig prüfen.
Im Koalitionsvertrag ist auch festgehalten, dass sich Berlin für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzen werde, so dass durch Qualität und Transparenz die Beitragsakzeptanz steige. Staatssekretär Grimm, der für den Bereich Medien zuständig ist, betonte: Die Steigerung der Beitragsakzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ganz sicher ein gemeinsames Ziel beider Länder. „Aber wer Beitragsakzeptanz möchte, darf die Beitragsstabilität nicht aus dem Blick verlieren. Letzteres wird jedenfalls eine wichtige Rolle spielen, wenn wir mit Berlin die Möglichkeit einer Werbezeitenreduzierung erörtern.“
Verzögerung der RBB-Novellierung
Im Frühjahr hatten die beiden Länder die Überarbeitung des Staatsvertrags für die ARD-Anstalt auf Eis gelegt. Ursprünglich hatten sie geplant, dass die Regierungschefs die Novellierung zu Struktur und Auftrag des RBB voraussichtlich Ende April beziehungsweise Anfang Mai unterschreiben. Es habe noch inhaltliche Fragen gegeben, die man klären wollte. Als einen weiteren Grund für die Verzögerung hatte Brandenburg die damals anstehende Berliner Abgeordnetenhauswahl angeführt. Die Berliner haben am 26. September gewählt.
Für die jeweiligen ARD-Anstalten gibt es eigene Staatsverträge. Es geht zum Beispiel um die Zusammensetzung von Gremien oder darum, wie viele Radioprogramme ein Sender betreibt. Um journalistische Programminhalte geht es nicht – mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Der Staatsvertrag regelt auch nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags, den jeder Haushalt zahlt und der die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist. Das ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt.
Das Thema Werbung ist dagegen Teil des jeweiligen Staatsvertrags zu Auftrag und Struktur. Im aktuellen RBB-Staatsvertrag steht, dass sich die Regelungen für den Sender am bundesweit geltenden Medienstaatsvertrag aller Bundesländer orientieren. Dieser verbietet Werbung in den Dritten Programmen der ARD, im Hörfunk ist sie in bestimmten Grenzen möglich. Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist in der Medienbranche immer wieder ein Diskussionsthema. Vor allem private Sender verweisen darauf, dass sie damit ihr Geld verdienen.
Text: dpa/ Redaktion: JN
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