Das Verbot für bundesweite TV-Programme in Deutschland, regional unterschiedliche Werbung auszustrahlen, ist aus Sicht eines Gerichts europarechtswidrig.
Dieses Urteil teilte das Landgericht Stuttgart am Donnerstag mit. Damit muss der private Medienkonzern ProSiebenSat.1 mit Sitz in Unterföhring bei München Werbung einer österreichischen Modefirma, die nur in Bayern laufen sollte, ausstrahlen. „Die Kammer hat die Beklagte zur Ausstrahlung der Werbung verurteilt.“
Das Modeunternehmen hatte gegen den Sender geklagt, weil er die Werbung nicht zeigte. Hintergrund sind die Regelungen im Medienstaatsvertrag der Bundesländer, in dem das regionale TV-Werbeverbot steht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das TV-Unternehmen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung einlegen.
ProSiebenSat.1 begrüßt Entscheidung
ProSiebenSat.1 zeigte sich jedoch zufrieden mit dem Richterspruch. Vorstand Wolfgang Link teilte mit: „Die Adressierbarkeit von Werbekampagnen im TV ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung. Der heutige Gerichtsentscheid erschließt neue Potenziale.“ Er ermögliche, ab 2022 die Nachfrage nach regional adressierbarer Werbung zu bedienen. Gleichzeitig sei die richterliche Entscheidung ein wichtiger Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit Internetplattformen.
Internet-Werbung bedroht Lokal-TV
Darauf gingen auch die Richter in ihrem Urteil ein, wie das Landgericht weiter mitteilte. Sie argumentierten, dass das Werbeverbot nicht dazu geeignet sei, den Schutz regionaler TV-Sender, bei denen die Regionalwerbung eine wichtige Einnahmequelle ist, umfassend zu erreichen. Denn regionale Werbung auf Internetplattformen stellten gleichfalls eine echte Konkurrenz für die regionalen und lokalen Fernsehveranstalter dar. „Die Internetplattformen würden in ähnlich großem Maße wie die nationalen Fernsehveranstalter die Einnahmen gefährden, die die regionalen und lokalen Fernsehveranstalter mit dieser Werbung erzielen.“ Von den Internetplattformen gehe daher die gleiche Gefahr für das finanzielle Wohlergehen und den Fortbestand der regionalen und lokalen Fernsehveranstalter aus.
Werbeverbot kein Schutz der Medienvielfalt?
Ein Schutz der Medienvielfalt in Deutschland sei mit einem regionalen TV-Werbeverbot für bundesweite TV-Sender nur „bruchstückhaft“ zu erreichen. Das Verbot sei nicht vereinbar mit europäischen Regeln zum freien Dienstleistungsverkehr und dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Bundesländer haben per Staatsvertrag festgelegt, dass eine regionale Verbreitung von Werbung in einem bundesweit ausgerichteten TV-Programm grundsätzlich verboten ist. Es gibt eine Ausnahme: Erlaubt ist das, wenn das Recht in dem jeweiligen Bundesland dies zulässt. Auch eine Zulassung ist dann nötig. Hintergrund des Verbots ist, dass die Bundesländer die Position von lokalen und regionalen Medien im Sinne der Meinungsvielfalt stärken wollen. Diese sollen von Einnahmen durch regionale Werbung profitieren können.
Bereits im Februar hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf Bitten des Landgerichts zu dem Fall eine Einschätzung abgegeben, dass das in Deutschland geltende Regionalwerbung-Verbot für bundesweit ausgestrahlte TV-Programme gegen EU-Recht verstoßen könnte.
ProSiebenSat.1-Vorstandssprecher Rainer Beaujean betonte: „Das Urteil ist ein enormer Schritt hin zu mehr Chancengleichheit mit globalen Digitalunternehmen. Denn im Netz ist regionale Werbung schon seit jeher möglich.“
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