Durfte der BR eine Pumuckl-Folge im Jahr 2019 ausstrahlen? Darüber streitet der Sender mit der Drehbuchautorin. Vor Gericht geht es um eine Folge, doch die Entscheidung könnte sich auf mehr auswirken.
Im Streit zwischen dem Bayerischen Rundfunk (BR) und einer Drehbuchautorin um eine Folge der TV-Serie „Pumuckls Abenteuer“ ist eine Einigung weiter nicht in Sicht. Das Landgericht München I hatte auf eine „geschmeidige und schlanke Lösung“ gesetzt. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich ist aber am Donnerstag gescheitert.
Die Drehbuchautorin verklagt den BR, weil dieser die Episode „Pumuckls neues Heim“ aus dem Jahr 1999 im April 2019 zweimal ausgestrahlt hatte. Laut der Drehbuchautorin hatte der Sender dazu kein Recht mehr.
Das Landgericht München I schlug in der Verhandlung als finanzielle Lösung vor: 6000 Euro für eine Folge und insgesamt 30 000 Euro für alle fünf Folgen der Drehbuchautorin. Dies sei laut Aussage des Gerichts „wirtschaftlich vernünftig“.
Mit einer solchen Lösung könne der BR die insgesamt fünf Folgen der Drehbuchautorin weiterhin ausstrahlen. Sonst kämen die Episoden in einen „Giftschrank“, so der Vorsitzende Richter. Zudem könnten auch die restlichen Folgen eines weiteren Drehbuchautors nicht mehr verwendet werden, da die Serie „Pumuckls Abenteuer“ ohne diese fünf Folgen keinen Sinn ergebe.
Damit geht es in dem Streit um mehr als nur um die strittige Folge. Die Frau lehnte den Vorschlag des Gerichts ab, sie fühle sich „über den Tisch gezogen“, wie sie in der Verhandlung angab. Sie fordert allein für die ausgestrahlte Folge Schadenersatz in Höhe von 35 790 Euro plus Zinsen für die unrechtmäßige Ausstrahlung.
Der BR hingegen ist der Auffassung, dass die Nutzungsrechte weiterhin bestehen. Die Ausstrahlung der Folge sei gerechtfertigt gewesen, die Autorin habe nur Anrecht auf ein Wiederholungshonorar.
Grund für die entgegengesetzten Auffassungen ist, dass die Parteien die Auswirkungen eines Vertrags, der im Jahr 2000 geschlossen wurde, verschieden auslegen. Nach Angaben der Klägerin sind mit diesem Vertrag die Nutzungsrechte Ende 2012 ausgelaufen. Der BR beruft sich dagegen auf einen früheren Vertrag von 1995, wonach der Sender die Folgen wiederholen darf. Das Urteil soll am 12. März bekanntgegeben werden.
Es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass der Kobold mit dem roten Haar Gerichte beschäftigt. Im Jahr 2008 war die frühere Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson gegen den BR vor Gericht gezogen, weil der Sender auf seiner Homepage eine Bildergalerie des Klabautermanns ohne Erwähnung ihres Namens zeige. Johnson wollte als Urheberin genannt werden und drohte mit Schadenersatzforderungen.
Einen vorangegangenen vergleichbaren Rechtsstreit hatte die Zeichnerin durch zwei Instanzen gewonnen. Das Oberlandesgericht München hatte im Dezember 2007 die Ausstrahlung von Ausschnitten des Films „Meister Eder und sein Pumuckl“ sowie der Kindersendung „Pumuckl-TV“ untersagt und den Anspruch Johnsons auf Entschädigung „für die Vergangenheit und Zukunft“ bejaht.
Bildquelle:
- Meister-Eder-und-sein-Pumuckl2: © BR/Infafilm GmbH/Original-Entwurf Pumuckl-Figur: Barbara von Johnson