Die deutsche Bundesregierung hält weiter daran fest, möglichst alle deutschen Haushalte mit schnellem Internet zu versorgen. Das Recht auf schnelles Internet soll nun angeblich per Gesetz festgeschrieben werden.
Endnutzer sollen laut des neuen Gesetzesentwurfs „innerhalb einer angemessenen Frist an ihrer Hauptwohnung oder ihrem Geschäftsort“ mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden. Das berichtete das Handelsblatt. Weiterhin heiße es in dem Gesetzestext, die Dienste müssten Verbrauchern und Kleinunternehmern sowie kleinen Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden.
Damit wolle man mindestens sicherstellen, dass Dienste wie etwa E-Mails, Anrufe, Social Media oder Online Banking zur Verfügung stehen. Wie das Handelsblatt ausführt, sollen alle Bürger spätestens 2025 einen „rechtlich abgesicherten Anspruch“ auf schnelles Internet haben. Damit solle dazu beigetragen werden, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten.
Auf Netzbetreiber kommen laut des Berichts einige Neuerungen zu. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen etwa über das neue Gesetz Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet werden, an dem flächendeckenden Internet-Ausbau teilzunehmen. Ein weiterer Punkt betrifft unter anderem lokales Roaming. So soll der Gesetzesentwurf Netzbetreiber verpflichten, ihre Netze für die Konkurrenz zur Verfügung zu stellen, wenn sich deren Kunden in einem vom Anbieter nicht versorgten Gebiet befinden. Netzbetreiber sollen laut Handelsblatt künftig außerdem sämtliche relevanten Daten zu beispielsweise Netzen und Ausbauplänen offenlegen. Auf einem eigenen Datenportal sollen die Informationen dann gesammelt werden.
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